Ein eBook veröffentlichen – die 10 häufigsten Fragen und Antworten

Wie kann ich mein eigenes Buch veröffentlichen? Wie kann ich mein eBook verkaufen? Was kann ich mit einem eBook verdienen? Wo soll ich mein Buch anbieten? (Aktualisiert am 28.11.2021)

Was muss ich beachten, wenn ich ein eBook veröffentlichen und erfolgreich verkaufen will? Eine spannende Zeit bricht für die schreibende Zunft an: In einer beispiellosen Welle der Demokratisierung kann jeder Buchautor sein Buch ohne Vorkasse und Verlagsschranke weltweit zum Verkauf anbieten. Doch wie funktioniert das? Was muss ich beachten, wie kann ich Erfolg haben? Seit 2012 sind bei mir viele Fragen zum Thema „eBook selbst veröffentlichen“ angekommen.


In meinem Interview mit Michael Lutz von „topsecretbooks“ auf der Frankfurter Buchmesse 2016 habe ich einige sehr grundlegende Fragen zur aktuellen und künftigen Entwicklung auf dem eBook-Markt aus Sicht der selbstpublizierenden „Indie Autoren“ beantwortet.

1) Ich will ein Buch veröffentlichen: brauche ich einen Verlag?

Nein, sie brauchen keinen Verlag. Sie können als unabhängiger Autor Ihr Buch jederzeit selbst anbieten und verkaufen. Selbstverständlich müssen Sie alle Einnahmen Ihrem Finanzamt melden – fragen Sie dazu Ihren Steuerberater!

Ich möchte, dass mein Buch in gedruckter Form im Buchhandel verfügbar ist. Dazu muss Ihr Buch im „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ angeführt werden. Das können sie über einen Distributor wie etwa BOD auch im Selbstverlag erreichen. Damit Ihr Buch im Buchhandel auch im Schaufenster ausgelegt wird, müssen Sie entweder selbst den Vertrieb übernehmen, oder mit Ihrem Titel in das Programm eines Publikumsverlags aufgenommen werden. Damit Ihr Buch im Eingangsbereich einer Buchhandlung gut sichtbar platziert wird, muss es ein Spitzentitel eines großen Verlages sein.
Seien Sie sich über Eines im Klaren: Das Revier des Selfpublishers ist der Online-Shop. Aktuell ist das Verhältnis verkaufter eBooks gegenüber gedruckten Büchern bei erfolgreichen Indie-Autoren etwa 200:1. Ohne einen wirklich großen Verlag im Rücken werden Sie im klassischen Buchhandel keine Chance haben.

Komme ich bei deutschen Verlagen auf eine „schwarze Liste“, wenn ich selbst veröffentliche? Das ist ein Ammenmärchen! Im Gegenteil: Immer mehr renommierte Verlage beobachten aufmerksam die Bestsellerlisten und machen erfolgreichen Indie-Autoren Angebote. So wurde auch Hanni Münzer, die mit ihren „Seelenfischern“ einen großen Erfolg als Indie-Autorin landete, vom Piper Verlag entdeckt; als Verlagsautorin konnte Münzer mit „Honigtot“ einen Spiegel-Bestseller erzielen.

Ist es normal, dass ein Verlag Geld für die Veröffentlichung eines Buches verlangt? Nein! Unterschreiben sie niemals einen Verlagsvertrag, der für Sie eine finanzielle Verpflichtung enthält. Manche „Verlage“ knöpfen „ihren“ Autoren buchstäblich tausende Euros ab. Ein Verkauf der Bücher am Lesermarkt ist für diese Unternehmen nicht mehr interessant, wenn Sie als Autor die Rechnung begleichen. Achten Sie auch auf versteckte Zahlungen! Es soll „Verlage“ geben, die vom Autor „nur“ die Abnahme einer Mindestmenge von Autorenexemplaren verlangen. Auch das ist ein Geschäftsmodell.

Wie erkenne ich, dass ein „Verlag“ mich übers Ohr hauen will? Sagen wir es so: findet ein Verlag Ihr Manuskript toll, dann muss es ihm auch Geld wert sein. Lobt ein Verlag Ihren Text, will sich aber die Veröffentlichung in irgendeiner Form von Ihnen bezahlen lassen, dann ist Vorsicht angebracht!

Um es im Klartext zu sagen: ein Verlag soll Bücher an den Lesermarkt bringen, damit gutes Geld verdienen und dem Autor dafür angemessene Tantiemen zahlen. Punkt.

Ich will unbedingt in einem Verlag veröffentlichen aber keiner nimmt mein Manuskript! Melden Sie einfach in Ihrer Heimatgemeinde ein Gewerbe als Verlag an und geben Sie Ihrem Verlag einen klingenden Namen; das ist günstig und geht in der Regel schnell. Achtung: Eine Existenz als Verlagsinhaber kann Ihre steuerliche Einstufung beeinflussen – falls Sie etwa als Freiberufler (Schriftsteller) unterwegs sind. Auch hier sollten Sie Ihren Steuerberater frühzeitig einbeziehen!
Wie ist das in so einem Fall mit dem Status als „Schriftsteller“ und der „Künstlersozialkasse“? Besuchen Sie die Künstlersozialversicherung hier im Web, Sie finden dort umfangreiche Informationen.

2) Muss ich Einnahmen aus eigenen Buchverkäufen versteuern? Bekomme ich als Kindle-Selfpublisher eine Steuerbefreiung in USA?

Ja, Sie müssen jedes Einkommen Ihrem Finanzamt melden und versteuern. Ihr Steuerberater hilft Ihnen bei allen Fragen zu diesem Thema!
Nein, für eine „Steuerbefreiung“ müssen Sie mindestens den riesigen Meteor zerstören, der die Erde bedroht – und auch das funktioniert nur im Hollywoodfilm. Da aber in Deutschland ansässige Autoren in der Mehrzahl der Fälle nicht über einen Wohnsitz oder eine Firma in USA und damit auch nicht über eine US-Steuernummer verfügen, lässt sie der Online-Händler ein Formular ausfüllen, das eine Doppelbesteuerung Ihrer Einkünfte (USA plus Deutschland) ausschließt.

3) Kann ich auch unter einem anderen Namen, also mit Pseudonym, ein eBook veröffentlichen?

Ja, Sie können unter einem Künstlernamen Ihr Buch veröffentlichen. Der Name, den Sie im Amazon KDP Portal für Ihr Buch im Feld „Autor“ eintragen, muss nicht Ihr echter Name sein. (Natürlich sollten Sie bei Ihren Account Daten, beispielsweise der Bankverbindung, mit echten Informationen aufwarten, sonst kommen Sie nicht zu Ihrem Geld!)

Problematisch wird es, wenn Sie sich bei Ihrem Pseudonym mit fremden Federn schmücken und einen bereits bestehenden Autorennamen verwenden; auch Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, nehmen eine Nutzung ihres Namens sicher nicht gerne hin. Prüfen Sie also ein Pseudonym über Google, und verwenden Sie es nur, wenn kein (!) Treffer angezeigt wird. Auch ist in Deutschland das „unbefugte Führen eines akademischen Titels“ verboten – „Dr. Müller“ würde als Pseudonym also ausscheiden. Anders kann es bei eindeutig „erkennbaren Künstlernamen“ sein, die eine „Verwechslung ausschließen“: „Prof. Sex“ oder „Dr. Acula“ wären also eventuell möglich. Auch hier gilt: beraten Sie sich im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!

Kann ich auch mehrere Pseudonyme benutzen? Hält Amazon die voneinander getrennt? Sie können so viele Pseudonyme benutzen, wie Sie Werke veröffentlichen. Amazon wird niemals (siehe unten) ein Pseudonym preisgeben, wenn nicht eine richterliche Anordnung besteht. Die Pseudonyme bleiben getrennt. Über die Autoren-Verwaltung „Author Central“ können Sie bis zu drei Pseudonyme parallel verwalten. Ein neues Pseudonym legen Sie dort an, indem Sie ein Buch ihres Pseudonyms „Ihren Büchern“ zuordnen. Amazon führt dann eine Mail-Sicherheitsrückfrage durch, um zu verhindern, dass Sie Bücher anderer Autoren Ihrem eigenen Namen zuweisen.

Hilfe! Ich bin Kinderbuchautor und auf einmal veröffentlicht jemand unter meinem Namen und ohne Impressum Erotika! Hier findet das System seine Grenzen. Erstens ist es nicht verboten, den gleichen Namen zu führen; und zweitens gibt Amazon niemals Autorendaten an Dritte preis. Beraten Sie sich in so einem Fall mit einem Anwalt Ihres Vertrauens und wägen Sie Aufwand gegen Erfolgsaussichten ab. Ich kann nur an alle Autoren appellieren: Prüfen Sie im Vorfeld, ob das Pseudonym Ihrer Wahl bereits „vergeben“ ist und wählen Sie ein anderes! Gegenseitige Rücksicht sollte zum Guten Ton in Selfpublisher-Kreisen gehören.

4) Brauche ich ein Impressum für mein Buch?

Ja, Sie brauchen ein Impressum. Wenn Sie ein Buch veröffentlichen, muss ein Impressum enthalten sein. Hier nur ein Pseudonym und eine Mailadresse anzugeben reicht nicht aus. Wenn Sie Ihr Pseudonym wasserdicht halten wollen, sollten Sie einen Verlag zwischenschalten, der dann als Herausgeber im Impressum des Buches eingetragen ist. Amazon selbst gibt zum Thema „Impressum“ widersprüchliche Antworten. Tatsache ist, dass in Deutschland in jedem öffentlich angebotenen Werk ein Hinweis enthalten sein muss, das es erlaubt, den Urheber persönlich zu erreichen.
Wie diese „Impressumspflicht“ im Detail lautet, ist übrigens Ländersache – und wird in Berlin anders gehandhabt als in Bayern.
Tausende eBooks werden bei Amazon ohne oder nur mit einer Mailadresse als Impressum veröffentlicht. Wo kein Kläger, da kein Richter! Sollten Sie mit Ihrem Buch Erfolg haben, und dieses damit „sichtbar“ werden, kann ein fehlendes Impressum zum Problem werden.

5) Kann ich mein Buch bei Amazon auch verschenken?

Grundsätzlich nein, denn Amazon ist ein Händler, und Händler verschenken keine Ware. Ähnlich würde der Buchhändler um die Ecke reagieren.
Amazon bietet allerdings in seinem „Select“ Modell die Option, für einen kurzen Zeitraum (aktuell sind das fünf Tage im Quertal) Ihr Buch auf null zu rabattieren. Bewerben müssen Sie dieses Sonderangebot allerdings selbst. Da Amazon ein Händler ist, verbindet es damit Auflagen: Ihr eBook darf nur bei Amazon gelistet sein.

Bücher dürfen verschenkt werden – falls damit keine Fallstricke und „Koppelungen“ zu sonstigen Käufen verbunden sind und jeder Kunde die gleichen Chancen hat. Laut einem Artikel in „Buchmarkt“ zur deutschen Buchpreisbindung (die auch für eBooks gilt!) ist „das Verschenken von preisgebundenen Büchern (…) grundsätzlich erlaubt.“ (Siehe 5. Absatz)

Mehr zu Sinn und Unsinn von Gratisaktionen für eBooks lesen Sie hier auf eBookBoss!

Kann ich mein Buch (beispielsweise auf meiner eigenen Website) verschenken, auch wenn es bei Amazon kostenpflichtig gelistet ist? Wenn Sie im normalen KDP-Programm ihr eBook veröffentlichen, dürfen Sie es auch an anderer Stelle anbieten; zum Beispiel in einem anderen Shop oder auch auf Ihrer eigenen Website. Sollte Amazon aber feststellen, dass der Preis an anderer Stelle niedriger ist als im eigenen Shop, wird Amazon den Preis anpassen – Ihr Buch also so günstig anbieten, wie der niedrigste gefundene Preis ist. Im schlimmsten Fall würde also Ihr Buch auch im Kindle Shop verschenkt werden.

Sollten Sie Ihr Buch bei KDP-Select anmelden – es also zum Verleih freigeben – dann geben Sie Amazon gleichzeitig das exklusive Recht, Ihr Buch anzubieten. Es dann in einem anderen Shop oder auf der eigenen Webseite anzubieten, wäre also ein Vertragsbruch, den US-Unternehmen wie Amazon oder Google gerne mit einer ultimativen Warnung per Mail beantworten, die bei Nichtbefolgung durchaus auch eine Löschung Ihres Accounts bedeuten könnte.

Falls Sie planen, Ihr Buch auf einer eigenen Website zum Verkauf anzubieten: das kann Ihre steuerliche Einstufung beeinflussen, da der eigene Verkauf von Büchern (anders als der Verkauf über andere Shops) als gewerbliche Tätigkeit gesehen wird.

6) Wie hoch muss der Seitenumfang eines eBooks sein?

Tja. Inhalt und Verkaufspreis eines eBooks sollten dahingehend korrespondieren, dass es zu keinen negativen Bewertungen enttäuschter Käufer kommt. Es macht natürlich einen gewissen Unterschied, ob man „Die zehn wichtigsten Tipps zur privaten Krankenversicherung“ oder „Das größte Fantasy Epos aller Zeiten“ auf fünfzig Normseiten anbietet.

Da Kindle eBooks nur einen Durchschnittswert als „Seitenumfang“ angeben (der Leser kann schließlich die Schriftgröße verändern), bietet es sich an, die Normseiten (laut VG Wort 1.500 Anschläge inkl. Leerzeichen, entspricht in etwa 30 Zeilen zu je 60 Anschlägen laut Schriftstellerverband) oder die Anzahl der Worte anzugeben, um dem Leser eine ungefähre Einschätzung des Umfanges zu ermöglichen.

Amazon berechnet den Seitenumfang eines eBooks aus den „Positionen“ im Kindle Lesegerät plus zusätzlichen Seitenwechseln im Buch. Hat ein eBook auf dem Kindle zum Beispiel 3.000 Positionen und 20 Kapitel mit je einem Seitenwechsel, dann lautet die Formel in etwa: 3.000 : 16 plus 20 Seiten = ca. 208 Seiten. Veröffentlicht man parallel über Amazon Createspace das Buch auch als Taschenbuch, übernimmt der Händler die Seiten des Papierbuches auch für das eBook und gibt die Quelle an.

Wie viele Seiten wird Amazon für die Kindle-Edition meines Werkes errechnen? Mein „Umfangsrechner“ gibt eine ungefähre Schätzung ab!

7) Was kann ich mit einem eBook verdienen? Wie hoch soll der Preis eines eBooks sein?

Sie können mit einem eBook maximal 70 % des Nettoverkaufspreises verdienen, wenn Sie es selbst bei Amazon KDP im Preisbereich von brutto 2,99 € bis 9,99 € verlegen. Schalten Sie einen Vermittler wie epubli oder smashwords dazwischen, geben Sie meist 10 % an den Vermittler ab.
Stellen Sie also Ihr eBook selbst bei Amazon KDP um 9,99 € ein, dann gehen zunächst 19 % Mehrwertsteuer weg, es verbleiben 8,39 €. Amazon zieht von diesem Betrag ein paar Cent für die Übertragung (abhängig vom Kilobyte „Gewicht“ Ihrer Datei, aktuell 12 Cent pro MB) ab; es verbleiben beispielsweise 8,27 €. Von diesem Nettobetrag hält der Händler Amazon 30%, Ihnen würden in diesem Beispiel 5,75 € pro verkauftem Buch zukommen.

Inzwischen hat sich bei den eBooks ein gewisses Preisgefüge ergeben. „Teure Verlagsbücher“ oder internationale Bestseller werden auch mal um 19,90 € angeboten – dieser doch recht gesalzene Preis für eine bloße digitale Kopie ist aber schwer durchsetzbar. Sehen Sie sich einfach selbst einmal die Kindle-Bestenliste bei Amazon an.
Bücher national bekannter Autoren werden von Verlagen oft in einem Preisrahmen zwischen 4,99 und 9,90 € angeboten.

Bei „Indie-Publishern“ kann man grundsätzlich ein ungefähres Preisgefüge zwischen 2,99 und 5,99 € beobachten; das auch wieder abhängig von der Bekanntheit des Autors und natürlich von Umfang des Buches. Bieten Sie etwa 100 Seiten für 5,99 an, ist das ein durchaus mutiges Preis-Leistungsverhältnis. Gute, umfangreiche Romane von Top-10 Bestsellerautoren kosten meistens zwischen 2,99 und 3,99 €.

In den Kindle Top Ten werden über den Daumen geschätzt (Stand Oktober 2018) täglich ca. 2.000 Exemplare des Buches auf Rangposition 1 verkauft. Rechenbeispiel: kostet dieses Buch 2,99 €, erlöst der Autor damit täglich über 3.000,- €.
Auf Platz 10 sind das noch etwa 500 Verkaufte pro Tag; auf Platz 20 etwa 200. Rangposition 50 im Kindle Shop kommt auf etwa 100 Verkaufte pro Tag. Das Schlusslicht der Top 100 dürfte um die 70 eBooks täglich absetzen, Rang 200 etwa 50.

Diese „Verkäufe“ sind bei Kindle mittlerweile aus echten Käufen und Leihen zusammengesetzt. Es gibt bestimmte Genres bei Kindle, die in einem hohen Maß von den „leihenden Leseratten“ abhängen – dazu gehören etwa heiße Romances oder spannende Thriller. Teilweise machen die Leihen über 50 Prozent der Gesamtkäufe aus … was dazu führt, dass die Bestsellerlisten bei Kindle von „Unlimited“-Leihbüchern dominiert werden.

Es handelt sich also um eine zunächst steil, dann immer flacher abfallende Kurve. Zur Zeit werden von Amazon ca. 600.000 deutschsprachige eBooks angeboten, pro Monat kommen etwa 9.000 Bücher dazu.

Da Amazon (im Gegensatz zu vielen anderen eBook-Shops) seine Bestenlisten stets auf die tatsächliche, aktuelle Verkaufsmenge berechnet, hat jedes eBook grundsätzlich die Chance, auch einmal ins Licht der „Sichtbarkeit“ zu gelangen. Planen Sie deshalb sorgfältig die Einordnung Ihres Buches in den Bestsellergenres – listen Sie etwa Ihr Buch unter „Liebesroman“, müssen Sie an einem Tag 150 bis 200 Stück verkaufen, um in die Top 20 dieses Genres zu kommen. Erst dann werden viele Kindle-Besitzer und Amazon-Kunden auf Ihr Buch aufmerksam.

Bei der Berechnung der Rangposition berücksichtigt Amazon auch die vergangenen Verkaufstage. So hat es ein Buch, das einmalig gut verkauft, schwerer, als eines, das dauerhaft gut verkauft. Planen Sie für Werbeaktionen also immer auch Zeit ein! eBooks müssen sich in ihren Rang „entwickeln“.

Lesen Sie zum Thema „mehr Bücher verkaufen“ meine Artikel „eBook Marketing: Wie verkaufe ich mehr Bücher im Shop?“ und „eBook Marketing – Funktion einer Werbeaktion„!

8) Das eigene Buch selbst veröffentlichen: was sind dabei die rechtlichen Fragen allgemein?

Ein weites Feld! Grundsätzlich sollten Sie nur das veröffentlichen, an dem Sie auch tatsächlich alle Rechte besitzen. Wenn Sie beispielsweise bei Amazon KDP oder Tolino ein Buch veröffentlichen, erklären Sie rechtswirksam, sämtliche Urheberrechte beziehungsweise Nutzungsrechte an diesem Werk zu besitzen.
Kopieren Sie keine Texte, verwenden Sie kein Bildmaterial ohne schriftliche Erlaubnis des Urhebers, verzichten Sie auf extremistische und jugendgefährdende Inhalte, seien Sie vorsichtig bei der Verwendung von Zitaten, Songtexten und Markennamen und verletzen Sie keinen Mitbürger in seiner persönlichen Ehre. Falls Sie sich beim Durchlesen dieser (unvollständigen) Liste unsicher geworden sind: Beraten Sie sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Lesen Sie zum Thema „Titelschutz“ den Artikel von der Autorin Elke Becker hier bei eBookBoss!

9) Wo soll ich mein eBook veröffentlichen?

Der größte und erfahrenste eBook-Anbieter ist Amazon KDP, hier können Sie schnell und leicht ein Buch veröffentlichen; es gibt keine versteckten Kosten, ein Ausstieg ist kostenfrei möglich. Im Kindle Shop werden eBooks diskriminierungsfrei angeboten, oft scheint es, dass Amazon Indie-Autoren geradezu bevorzugt. Die Oberfläche des „KDP-Portals“ ist leicht zu bedienen, es gibt viele Tools, um Bücher ansprechend umzusetzen. Die Verkaufsauswertungen über die KDP-Oberfläche sind nahezu stundenaktuell, Änderungen am eBook (Inhalt, Preis) werden sehr schnell (oft innerhalb einer Stunde) ausgeführt.

Amazon KDP schüttet an Autoren im Preisbereich von 2,99 € – 9,99 € siebzig Prozent (nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Übertragungskosten) aus; für Buchpreise darunter (99 Cent – 2,89 €) und darüber (10,- € bis maximal 215,- €) lediglich 35 %. Die Übertragungskosten betragen 2018 zwölf Cent pro Megabyte in der Buchdatei; sollte ein Buch mehr als drei Megabyte umfassen darf es nicht günstiger als 1,99 € angeboten werden; ab 10 Megabyte müssen es 2,99 € sein.

Die „Tolino-Fraktion“ ist ein lockerer Zusammenschluss mehrerer deutschen eBook-Shops wie Thalia, Weltbild oder Hugendubel. Ein Einstieg hier ist über das Self-Publishing Portal Tolino Media direkt möglich. Auch hier ist Ein- und Ausstieg kostenfrei.

Das Amazon „Select“ Programm soll Selbstpublisher an Amazon binden. Entscheiden Sie sich, an diesem Programm teilzunehmen, wird Ihr Buch exklusiv bei Amazon angeboten und darf nirgendwo anders verkauft werden. Damit verzichten Sie auf geschätzte 50 % des gesamten eBook-Marktes. Aber: Was nutzt es Ihnen, wenn Sie einen Markt „erreichen“, aber dort nicht sichtbar werden und deshalb auch nichts verkaufen?
Amazon bietet Ihnen mehrere Werbeformen, die sich stark auf Bekanntheit und Verbreitung Ihres Autorennamens auswirken können: 5 Gratis-Tage pro Quartal, an denen Sie größere Mengen Ihres Buches an mehr oder weniger interessierte Leser verschenken können. Und die Möglichkeit, Ihr Buch im Amazon-Verleihprogramm „Kindle Unlimited“ anzubieten – das kann durchaus 10 – 50 % Ihres Gesamtverkaufes ausmachen, jeder Verleih wird auch tatsächlich als Verkauf angerechnet. Zusätzlich schüttet Amazon an Autoren, die sehr viele eBooks verleihen, hohe Prämien aus.

Tolino Media veröffentlicht Ihr Buch in den meisten deutschen eBook-Shops; da seit Jahren der „Tolino“ aktiv über die großen Buchhandelsfilialen von Weltbild, Thalia und Club vertrieben wird, dürfte er inzwischen in Deutschland eine dem Kindle vergleichbare Verbreitung aufweisen. „Indies“ werden bei Thalia und Co. inzwischen in eigenen Listen geführt; eine gewisse Berührungsangst seitens dieser Händler ist zu spüren. Man darf nicht vergessen, dass viele klassische Buchhändler den Online-Handel und das eBook als Bedrohung auffassen.
Wegen des komplexen Aufbaus über viele Shopsysteme erfolgt die Aktualisierung von eBooks und die Auswertung der Verkäufe über die Tolino-Plattformen wesentlich langsamer als bei Amazon. Sie erfahren also mit Verspätung, wie eine Aktion gelaufen ist.

Wie entscheiden?

– Wenn Sie nur für Kindle ein Buch veröffentlichen, können Sie die Vorteile von „Select“ nutzen, sind dann aber exklusiv an Amazon gebunden.
– Wenn Sie für Kindle und Tolino veröffentlichen, erreichen Sie potentiell die meisten Leser, verzichten aber auf die speziellen Indie-Angebote von Amazon KDP – die bei sehr vielen Autoren, deren Entwicklung ich in den letzten Jahren begleitet habe, einen wesentlichen Beitrag zum Bestseller-Erfolg bewirkt haben.
– Wenn Sie nur für Tolino veröffentlichen, werden Sie es angesichts der vielen Shops sehr schwer haben, eine insgesamt gute Verkaufszahl zu erreichen. Beispiel: erhalten Sie bei Amazon eine gute Rezension, können alle (!) Kindle-Nutzer dieses Lob sehen. Um das gleiche bei Tolino zu erreichen, brauchen Sie eine gute Rezension bei Thalia, eine bei Weltbild, eine bei Hugendubel, eine bei buecher.de, eine bei buch.de …

Ein Rat, den ich vielen „Frischlingen“ mitgebe: Amazon ist für den Start unverzichtbar. Die Transparenz für Autoren ist sehr hoch, die Bedienoberfläche über Jahre optimiert, die „Select“-Option bietet viele Vorteile – und damit die Chance, in kurzer Zeit bei vielen Lesern bekannt zu werden. Die exklusive Bindung an „Select“ gilt immer für ein Vierteljahr und kann ohne Auswirkung auf das veröffentliche Buch wieder gekündigt werden.
Tolino hat sich vor allem für Autoren, die aus dem Kindle Shop bekannt sind, als gute Erweiterung zum deutschen Lesermarkt erwiesen. Sollten Sie also einen oder gar mehrere Bestseller bei Kindle gehabt haben, ist eine Veröffentlichung auch über Tolino inzwischen Pflicht. Für den Neustart in eine Autorenkarriere sind allerdings die mangelnden Marketingmöglichkeiten und die ziemlich unübersichtliche Shop-Landschaft eher ein Hindernis.

Vermittler und eBook-Verlage nehmen Ihr Buch auch gerne an und veröffentlichen diese dann in Ihrem Auftrag in vielen Shops. Natürlich müssen Sie diese Leistung bezahlen; sei es als prozentuelle Abgabe oder „Einstellungs-„, „Jahres-“ oder „Beendigungskosten“. Lesen Sie bei allen Zwischenhändlern und Verlagen die Vertragsbedingungen genau durch, bevor Sie etwas unterschreiben! Es gibt Autoren, die die Rechte an ihren eigenen Werken auf alle Zeiten verloren haben, weil sie „das Kleingedruckte“ nicht gelesen haben.

Sie sollten wegen der Buchpreisbindung darauf achten, dass Ihr eBook in allen Shops gleich viel kostet. Da die Berechnungen des Verkaufspreises teilweise intransparent verlaufen, ist das im Selbstverlag über verschiedene Anbieter nicht immer hundertprozentig zu bewerkstelligen.

Eine Möglichkeit ist, das Buch einem „eBook-Verlag“ wie etwa neobooks (Verlagsgruppe Droemer Knaur) zu übergeben. Neobooks veröffentlicht dann in Ihrem Auftrag Ihr Buch in den diversen Shops. Ein weiterer Vorteil von neobooks ist laut Autorenaussagen, dass die dortige Community recht lebhaft ist, und man schnell Rückmeldungen zum eigenen Buch bekommt … und da hinter neobooks die Verlagsgruppe steht, hat mancher Autor dort auch schon ein Angebot für eine klassische Buchveröffentlichung bekommen. Lesen Sie dazu am besten die Vertragsbedingungen des Anbieters.

Ich weiß, das sind komplexe und vor allem auch volatile Entscheidungsgrundlagen – jederzeit können sich Markt- und Vertragsgegebenheiten ändern. Ich empfehle jedem Autor, sich in einer der großen Autorengruppen auf Facebook umzusehen – etwa den „Self Publishern“, den „Buchstabenjunkies“ oder den „Buchbloggern und Autoren“. In all diesen Gruppen werden Fragen jedweder Erfahrungsstufe gerne beantwortet. Nur krude Werbung wird dort nicht gerne gesehen.

10) Brauche ich für die Veröffentlichung eines eBooks eine ISBN-Nummer?

Nicht unbedingt. Der größte eBook-Händler Amazon verwendet ein eigenes Nummernsystem („ASIN“). Diese Nummer bekommen Sie als „Self-Publisher“ auf Amazon KDP automatisch und kostenlos.

Die für deutsche Shops nötige ISBN-Nummer bekommen Sie kostenfrei von Tolino Media gestellt.

Wollen Sie Ihr Buch auch in gedruckter Form anbieten, brauchen Sie eine ISBN für die Print-Edition Ihres Buches, damit der Buchhandel Sie findet. Eine ISBN können Sie sich jederzeit zu 80,- € bei der ISBN-Agentur für Deutschland kaufen – oder über die Veröffentlichung über einen Dienstleister wie BOD erhalten.

11) Wie sind die Marktanteile der eBook Händler? Wo verkaufe ich am meisten?

Offizielle Zahlen gibt es nicht. Laut einem Artikel des britischen Guardian vom 18. Dezember 2011 lag Amazon in USA bei 80 % bis 60 % Anteil, Barnes & Noble laut Eigenaussage bei 27 %, danach kam Apple mit dem iBook Store und Schlusslicht bildete der kanadische Kobo mit geschätzten 5 Prozent. In England liegt Amazon bei etwa 70 %, Apple steht bei 15 % bis 20 %. Nachdem in den letzten Jahren in Deutschland sehr erfolgreich der „Tolino“ eingeführt wurde, kann man vorsichtig eine Aufteilung von 40 % Amazon, 40 % Tolino und 20 % Sonstige schätzen.

12) Hilfe! Mein eBook ist toll, die Rezensionen sind super – aber es verkauft sich nicht!

Sie haben ein Buch geschrieben, veröffentlicht, haben bereits einige Exemplare verkauft oder verschenkt und gute Leserresonanz erfahren – aber es rangiert auf Rangposition nirgendwo? Bedenken Sie, dass der Händler eine Viertelmillion eBooks anbietet, und Ihr Buch in dieser unüberschaubaren Menge für den interessierten Leser völlig unsichtbar ist und kaum entdeckt werden kann. Lesen Sie dazu meinen Artikel zum „eBook-Marketing“ und schauen Sie sich meinen Romanplaner an!

13) Ich habe noch viel mehr Fragen zu dem Thema und würde gerne mehr lesen!

Lesen Sie meinen Autorenguide! Auf fast 180 Seiten habe ich meine Erfahrungen aus inzwischen fast sieben Jahren eBook-Marketing zusammengefasst.

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Der Autorenguide: Ein Reiseführer für Selfpublisher

Ratgeber von Johannes Zum Winkel

Warum findet ein Autor mit seinen Werken scheinbar mühelos immer wieder in die Bestsellerlisten? Warum verkauft sich ein anderes, mindestens genauso gutes Buch nur wenig oder gar nicht?

Mit vielen Beispielen aus der Praxis und ausführlichen Erklärungen zum eBookmarkt! Aus dem Inhalt: Wie der Amazon Kindle Shop funktioniert – Wie man ein passendes Lesepublikum anspricht – Cover, Titel, Klappentext – Werbung und Marketing – Eine Anleitung für Amazon Advertising (Sponsored Products) … und vieles mehr! „Ein Ratgeber für alle, die mit ihren Büchern wirklich Geld verdienen wollen …“ (Leserin) (26 Rezensionen / 4,5 Sterne) (234 Seiten, dritte Auflage Februar 2020)

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Den Autorenguide gibt es auch als Taschenbuch.

Zum guten Schluss noch ein kleiner Aufruf:

Die sieben größten Fehler, die Sie als selbstpublizierender Autor machen können:

Sie schreiben drauf los, ohne Ihre Leser zu kennen. Wer seine künftigen Leser nicht kennt, wird keinen Erfolg am Buchmarkt haben. Sie finden Ihre künftigen Leser im Amazon Kindle Shop. Dort kaufen diese Leser Bücher und schreiben umfangreiche Bewertungen. Es ist nicht schwer, dort genau die Leser zu finden, die man mit seinem eigenen Buch erreichen will! Lesen Sie Rezensionen! Die Fans bestimmter Buchgenres sind hoch informierte Fachleute. Sie haben in Ihrem Lieblingsgenre alle Bücher gelesen, alle TV-Serien und Kinofilme gesehen. Wollen Sie in einem Genre erfolgreich sein, machen Sie Ihre Hausaufgaben!
Sie schreiben und veröffentlichen Bücher, ohne Ihren Shop zu kennen. Besuchen Sie Ihren Shop! Schauen Sie sich die Bestsellerlisten an, sehen Sie, was gerade läuft, verfolgen Sie den Erfolg anderer Titel in Ihrem Genre, lernen Sie den Rhythmus kennen, mit dem Ihr Genre läuft.
Sie lassen Ihren Text nicht gegenlesen. Ein Lektorat ist teuer, nicht jeder kann sich das leisten. Aber Testleser werden Sie finden. Veröffentlichen Sie niemals einen Text, den nur Sie selbst gelesen haben! Reagieren Sie auf Hinweise von Lesern, korrigieren Sie Fehler, auch nachdem Ihr Buch veröffentlicht ist.
Sie verpacken Ihr Buch, ohne an die Leser zu denken. Cover, Titel, Klappentext: Das sind die drei Dinge, über die Ihr Leser Ihr Buch finden und verstehen kann. Machen Sie es ihm nicht zu schwer, Ihr Buch zu finden, das Cover zu erkennen, den Buchtitel zu verstehen! Sorgen Sie für ein Cover, das bei Ihrem Wunschleser die richtigen Assoziationen hervorruft, einen Buchtitel, der aktiviert und informiert und einen Klappentext, der klar sagt, was Sache ist.
Weil Sie keinen Erfolg haben, suchen Sie nach einem Verlag. Die Verlage wollen keine erfolglosen Autoren unter Vertrag nehmen!
Sie haben keinen Erfolg, aber einen tollen Verlag gefunden. Lesen Sie Ihren Vertrag genau durch! Viele kleine Verlage und Distributoren gehen inzwischen sehr geschickt vor, um Autoren das Geld aus den Rippen zu schneiden. Das geht von überteuerten „Autorenexemplaren“, von denen eine Mindestmenge gekauft werden muss, über sinnlose „Marketingaktionen“ bis hin zu tränenreichen „Risikobeteiligungen“.
Sie kaufen Rezensionen. Das geht immer nach hinten los! Online Händler bekämpfen Rezensionsbetrug mit harten Bandagen. Da die Anbieter solcher „Dienstleistungen“ nicht nur Ihr Buch, sondern auch viele andere bedienen, wird der Betrug nach einiger Zeit auffallen – es wird immer mehr Bücher geben, die von den immer gleichen Rezensenten bewertet werden. Ihnen als Autor droht lebenslange Sperrung bei Amazon, die Rezensionsbetrüger suchen sich die nächsten Opfer. Ganz nebenbei hat der Leser inzwischen ein gesundes Misstrauen gegenüber dreizeiligen Jubelbewertungen entwickelt.

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen? Da ich nicht für mich selbst, sondern für Sie schreibe, helfen Sie mir mit einer Note!

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161 comments

  1. Mein E-Book ist nun endlich fertig und geht bei Amazon in den Verkauf – ich bin soooo aufgeregt. Danke für diese FAQ, hat mir sehr geholfen.

  2. Andreas Urstadt

    hallo,

    stimmt es, dass es nicht erlaubt ist, bei kindle Abbildungen von Gemälden in die Texte einzufügen, obwohl die Bilder rechtefrei sind, da der Künstler bereits über 70 Jahre tot ist.

    Es soll so sein, jedoch finden sich etliche kindle-bücher mit Gemälden bspw. von Franz Marc etc.

    Beste Grüße
    Andreas

  3. Hallo, vielen Dank für die Info!
    Ich möchte fragen wie man rechtlich abdeckend feststellen kann ob ein bestimmter Autoren-Name schon existiert (sodaß man Rechtssicherheit bei eventueller Festlegung eines Pseudonyms hat). Genügen hierzu einfache Suchmaschinen-Abfragen?
    Vielen Dank, mlG Helli

  4. Kurzes Update.

    Ich habe am 22.12.2019 mein Erotik eBook bei Amazon zum ersten mal LIVE gehabt.
    Ich habe dann eine 24 Stunden Gratis Aktion durchgeführt. Der positive Effekt war,
    dass mein Buch bis auf Platz 14 der „Top 100 Gratis“ kam und somit „sichtbar“ wurde.
    Mein Buch wurde 130 mal runter geladen. Der negative Effekt war, dass ich an dem
    Tag natürlich kein Buch verkaufen konnte und mein Ranking am nächsten Tag ins
    Bodenlose stürzte. Auch KENP für KU und KOLL funktionierte zwei Tage nicht und brachte
    somit nichts. Das sah also im ersten Moment nicht so gut aus, relativiert sich am 3 Tag
    aber wieder, da gleich 3 Bücher runter geladen wurden. Mein Ranking stieg wieder und
    wurde von Tag zu Tag besser. Im Nachhinein kann man also sagen, dass die 24 Stunden
    Gratis Aktion sehr gut funktioniert hat. Wenn ich heute auf einige Bücher der „Top 100
    bezahlt“ klicke, dann erscheint mein Buch in der Sparte „Kunden, die diesen Artikel
    angesehen haben, haben auch angesehen“ was natürlich ein sehr guter Nebeneffekt ist,
    wie ich mal so meine.

    Ich kratze momentan fast jeden Tag an der „Top 100 bezahlt“ verkaufe pro Tag zwischen
    1 und 5 Bücher und habe pro Tag so um die 600 angezeigte KENP Seiten.

    Ich denke einmal das ich jetzt keine Gratis Aktion mehr mache, sondern mal einfach abwarte.
    Oder wie siehst du das Johannes?

    Noch eine Frage: Wie wirken sich die gelesenen KENP Seiten auf das Ranking des Buches aus,
    bzw. wirken sie sich überhaupt aus?

    In der Hoffnung auf eine Antwort grüßt der

    Hans

    • Johannes Zum Winkel

      Hallo Hans, ja, KU-Leihen wirken sich auf das Ranking aus – einmal geliehen wirkt wie 1 mal gekauft. Aber nicht für den Amazon Algorithmus, der die „Kunden kauften auch“ im Hintergrund berechnet. Der zählt nur die tatsächlich gekauften eBooks.
      Wenn das erste Buch ganz gut verkauft, schnell das nächste schreiben! 😉

  5. Hallo Johannes,

    wollte mich auch einmal für die vielen Tipps hier bedanken, die es mir ermöglicht haben, mein E Book relativ unkompliziert zu veröffentlichen. Ob ich die richtige Nische gefunden haben, weiß ich noch nicht, da mein Buch erst seit gestern online ist. Ist das wohl schwierige Feld der Erotika, dass ich beackert habe. Gute 100 Seiten für 2,99 Euro. Nun schaun wir mal was passiert und wenn es recht ist, dann werde ich berichten, was da so abgeht.

    Dir lieber Johannes eine frohes Fest und einen guten Rutsch

    Hans

  6. Eine gute Zusammenfassung, wie man ein eBook veröffentlichen kann.

    Was Amazon KDP betrifft, hier möchte ich ergänzen, dass Amazon aus meiner Erfahrung wenig bis gar nichts macht, um neue Kindle-eBooks zu bewerben. Ein Autor muss entweder Werbung bei Amazon für das eBook buchen oder anderweitig für Käufer und Rezensionen sorgen.

    Das ist schade, denn wer denkt, dass Amazon nach der Veröffentlichung automatisch für Käufer sorgt, wird enttäuscht werden. Erst wenn das eBook im „Select“-Programm aufgenommen wurde, sieht man von Amazon erste Bemühungen, den Titel im Shop besser verkaufen zu können. Das Programm bietet aber auch Nachteile, zum Beispiel die Bindung an Amazon, wie man auch im Artikel nachlesen kann. Ich ebenfalls bin kein großer Fan von KDP.

  7. Hallo,

    kann ich mein ebook nach einem Song-Titel benennen ?

    Beste Grüße

    Dimitrios

  8. Hallo Johannes,

    ich habe rund 40 Artikel über deutsche Lieder, überwiegend Volkslieder – Text und Melodie Urheberrecht abgelaufen – geschrieben, die vom Betreiber eines Liederarchivs online gestellt wurden.

    Nun will der Betreiber etliche Lieder plus Artikel dazu, darunter auch meine, als e-book veröffentlichen.
    1. Welche Rechte habe ich? 2. Welches Recht muss/soll ich ihm abtreten? 3. Kann ich eine Vergütung verlangen? Falls ja, pro Liedartikel je nach Nachfrage des E-Books oder pauschal vor oder nach Veröffentlichung des E-Books?

    Ich danke im Voraus

    Gustav

  9. Wow, eine Menge Informationen. Ich vertreibe meine ebooks nicht nur über BOD auch über https://www.neobooks.com/.

  10. „Unterschreiben sie niemals einen Verlagsvertrag, der für Sie eine finanzielle Verpflichtung enthält.“ Ein serlöser Verlag ist ein Unternehmen, welches grundsätzlich in finanzielle Vorleistung geht (Kosten für Lektorat, Satz, Druck, Messe…). Dies sollte eigentlich jedem einläuchten. Wer tatsächlich glaubt, das ein Verlag für unbekannte Autoren das „Geld auslegt“ – und dies sind mehrere tausend Euro – sollte sich mal in deren Lage versetzen. Würdet ihr einem unbekannten Autoren z. B. 10 TSD Euro vorstrecken ohne zu wissen, ob das Buch gut gekauft wird? Einen gewissen finanziellen Anteil sollte man als Autor übernehmen. Unseriöse Verlage zeichnen sich daraus aus, dass neben viel höheren Kosten auch eine Zwangsmindestabnahme von teils 100 Exemplaren üblich sind. Bei einem seriösen Verlag hingegen gibt es Autorenrabatte und Freiexemplare, keine Zwangsmindestabnehme für das eigene Buch. Nichts ist kostenfrei …. so lange wir Menschen im Kapitalismus/Neoliberalismus leben wird es auch weiterhin so sein.

  11. Hallo Johannes
    Ich habe ein Mentalbuch für kids geschrieben. Das möchte ich gerne als E-Book veröffentlichen. Ich denke da an amazon. Ist das eine gute Idee? Wie sind die monitären Bedingungen? Vielen Dank für deine Antwort und herzlicher Gruss Bea

    • Hallo Bea, das habe ich doch weiter oben schon beantwortet. Amazon verlangt von Ihnen kein Geld und schüttet bei jedem Verkauf einen Anteil an Sie aus. Ob aber ein Buch wie Ihres sich bei Kindle auch tatsächlich Leser finden und verkaufen würde, können Sie nur herausfinden, indem Sie sich an die Kindle Bestsellerlisten machen und selbst nachsehen, wie sich „Ihr“ Genre dort schlägt.

      • Hallo Johannes
        Vielen Dank für die Antwort. Dass man etwas ausschüttet und verdient, davon geh ich aus, ich habe Ihren Text sehr genau gelesen. Ich wollte eigentlich wissen, ob Sie wissen wie viel amazon dem Autor zahlt. Sonst werde ich da genau nachfragen.

        • Hallo Bea, ich habe das nachgetragen:

          Amazon KDP schüttet an Autoren im Preisbereich von 2,99 € – 9,99 € siebzig Prozent (nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Übertragungskosten) aus; für Buchpreise darunter (99 Cent – 2,89 €) und darüber (10,- € bis maximal 215,- €) lediglich 35 %. Die Übertragungskosten betragen 2018 zwölf Cent pro Megabyte in der Buchdatei; sollte ein Buch mehr als drei Megabyte umfassen darf es nicht günstiger als 1,99 € angeboten werden; ab 10 Megabyte müssen es 2,99 € sein.

    • Hallo Aponi, das ist ja das Problem. Ein Verlag sollte die Martkenntnis haben, um einschätzen zu können, ob sich ein Autor verkaufen lässt oder nicht. Sieht der Verlag Chancen, muss er ins Risiko gehen. Sieht er wenig oder keine Chancen, sollte der Verlag die Ehrlichkeit besitzen, das dem Autor auch zu sagen, anstatt ihm Geld zur „Risikominderung“ abzunehmen. Denn das würde ja bedeutet: Ich, Verlag, glaube nicht an dein Buch, aber dein Geld nehme ich gerne.

  12. Hi,
    Diesen Beitrag finde ich super interessant und sehr informativ.
    Hat mir sehr weitergeholfen.Danke.
    Mfg Andre´

  13. Tolle Seite !! Danke Johannes 🙂 🙂 🙂

  14. Hallo, habe bislang via amazon-kindle e-books veröffentlicht. Es ist aber nichts passiert, als hätte ich meine eigenen Bücher in den Schrank gestellt. Macht es Sinn bzw ist es überhaupt möglich, die gleichen e-books nun zB auf Feiyr reinzustellen?

  15. Hallo,

    das war endlich mal ein Artikel, der mich nicht mit Fragezeichen zurückgelassen hat, vielen Dank 🙂
    Ich habe allerdings doch noch eine Frage, unabhängig davon: Ich möchte gerne mein Buch auf Amazon veröffentlichen. Da ich noch recht unbekannt bin, möchte ich das erste Kapitel online stellen. Darf ich das? Sollte ich das? Oder könnte es irgendwann Probleme geben, wenn ich das Buch ganz veröffentlichen will?
    Ich wäre dankbar für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  16. Hallo,
    eine überaus informative Seite. Eine Frage stellt sich mir gerade: Sie schreiben, für ein e-book bei Amazon benötige man keine ISBN. Wie ist es aber, wenn ich das e-book gleichzeitig auch auf anderen Shops anbieten möchte, oder, wie in meinem Fall, wenn ich das Buch bereits bei Amazon (nicht exklusiv) veröffentlicht habe?
    Herzlichen Dank.

  17. Hallo Johannes,
    Ich habe einen Sachbuch geschrieben und lebe im Ausland (nicht eu zone).
    Meine frage wäre kann ich dass Buch auch in Deutschland verkaufen in form von ebook (bzw. PDF datei), z.b. auf xinxii usw..
    Bzw. würde es Probleme mit der Zahlung geben da dass Buch vom Ausland aus verkauft wird.
    Vielen Dank.

    Tony

  18. Hallo Johannes

    Ich beziehe mich auf die Frage von Lukas betr. Urheberrecht auf Fotos.
    Darf ich Fotos verwenden, die ich z. B. bei Istock gekauft habe?

    Vielen herzlichen Dank.

    • Hallo Silvia, für jedes Foto, das man kauft, erhält man Rechte. Die sind bei den Foto-Shops immer bei den Bildern selbst angegeben. Dort wird dargestellt, was man mit dem Foto machen darf und wo man es verwenden darf. Dort sollten Sie nachsehen, ob das von Ihnen gekaufte Foto so verwendet werden darf, wie Sie es planen.

  19. Der Umfang des Artikels ist wirklich überragend und schneidet viele Bereiche an, die wichtig sind. Das man doch so vieles beachten muss war mir persönlich nicht bewusst. E-Books sind eine tolle Sache für Self-publisher (trotz all den Kosten und der Mühe, die man investieren muss). Bei Amazon zu veröffentlichen (bzw. für den Kindle) ist wahrscheinlich effizienter, da eine größere Gruppe darauf aufmerksam gemacht werden kann.

  20. Ich habe mich jetzt einmal mit den Kosten für ein Lektorat beschäftigt, ohne das sollte man eine eigene Veröffentlichung wohl gar nicht erst versuchen. Ich fürchte, dass ich daran schon scheitern werde – für meine Trilogie, die jeweils um die 1000 Standard-Seiten per Buch umfasst, müsste ich ein Vermögen im fünfstelligen Bereich hinblättern. Preise habe ich im VFLL herausgesucht.

    Gibt es denn noch Alternativen? Wie verfahrt Ihr bezüglich des Lektorats, habt Ihr Tipps?

    viele Grüße
    Su

    • Hallo Su, das ist klar – drei mal tausend Seiten lektorieren ist eine Riesenarbeit, die auf jeden Fall teuer bezahlt werden muss. Alternativ kann ein Autor sich Testleser suchen, die meistens die gröbsten Schreib- und Logikfehler finden. Testleser findet man in thematisch passenden Foren und Facebook-Gruppen.
      Ansonsten sollte man ein Schreibprogramm benutzen, das eine gute Rechtschreibkontrolle bietet (Word ist da nicht gerade berühmt). „Papyrus Autor“ bietet den Duden Korrektor und findet auch viele Komma- und Grammatikfehler.

  21. Ich stehe noch ganz am Anfang und habe so viele Fragen, dank dem Artikel konnten schon einige geklärt werden. Mir wurde auch gezeigt, dass ich viel zu wenig Fragen hatte^^

    Im Internet gibt es viele Seiten, auf denen gesagt wird, schreib dein eigenes Ebook dann wirst du reich, ich bin froh, dass das hier nicht so ist und die Fragen seriös beantwortet wurden ohne irgendwas verkaufen zu wollen.

    Bitte mehr dieser Beiträge 🙂

  22. Hallo Johannes! Danke dir für den Artikel, da ist ja wirklich ein enormer Umfang an Wissen drin. Gerade was das steuerrechtliche betrifft. Auch der Punkt mit dem „ammenmärchen“ macht Mut. Stand lange vor der Entscheidung, ob ich mein Fantasy-Werk über Amazon veröffentlichen sollte, allerdings war ich recht überfordert mit der Gestaltung und der Überarbeitung des Ganzen. Habe nun vor einigen Wochen schließlich doch beim Novum Verlag unterschrieben, weil für mich die Möglichkeit auch gedruckte Bücher anbieten zu können, die sich auch jemand durchgesehen hat, der sich in der Branche auskennt, irgendwie wichtig war. In dem Punkt habe ich mich wohl als altmodisch erwiesen. Aber gerade der Punkt mit der SEO hier ist für mich spannend. Immerhin ist eine starke Online-Präsenz immer nützlich, um mehr Leser zu erreichen. Muss aber auch zugeben, dass für mich letztlich einer der Hauptmotivationsgründe war, mir selber Arbeit zu sparen, weil ich eben auch voll berufstätig bin und es angenehm ist, jemanden zu haben, der sich um die letzten Schritte kümmert.

  23. Hallo Johannes,

    Respekt – Du hast hier ja schon eine wahre Enzyklopädie des Wissens zusammengestellt, der nicht mehr viel hinzuzufügen ist. Eines vielleicht noch: Wer sein Ebook selbst vermarkten möchte, sollte sich auch ein wenig mit den Grundlagen der SEO befassen. Okay, für Kreative jetzt nicht allzu prickelnd, aber leider nicht ganz unwesentlich. Manchmal kommen Kunden auf mich zu, die irgend etwas von zahllosen Dienstleistern kaufen, obwohl sie sich nicht über die Auswirkungen bewusst sind. Und manche Werbemaßnahme bringt wenig (Facebook-Werbung kann tatsächlich sinnlos sein) oder ist sogar kontraproduktiv (mein Lieblings-No-Go: Bannerwerbung). Viele vergessen einfach die Basics, die Du hier reichlich lieferst: Content, Content, Content. Und noch etwas finde ich wichtig: Klopfe als potentieller Kunde nicht sofort einen Dienstleister in die Tonne, der Deine Wünsche nicht erfüllt! Er kann besser informiert und ehrlicher sein, als der, der zu allem Ja und Amen sagt und sich nur die eigene Tasche füllen möchte.
    LG, content-werkstatt

  24. Hallo Johannes, vielen Dank für die Infos. Ich habe dennoch eine Frage. Wenn man ein Ebook über Amazon unlimited verleiht, gilt das auch für das Taschenbuch? Ich würde gerne bei Amazon das eBook veröffentlichen aber das Taschenbuch bei einem anderen Anbieter. Leider habe ich nichts gefunden was meine Frage beantwortet.

    Liebe Grüße Giusy

    • Hallo Giusy, es geht bei „Select“ bei Amazon um „digitale Ausgabe Ihres Buches“, wie in den Teilnahmebedingungen dargestellt ist. Das Taschenbuch hat damit nichts zu tun.

  25. Hallo mein Lieber,

    Kann ich mich bei Amazon-Select anmelden, obwohl ich mein Buch schon zum Verkauf auf meiner eigenen Homepage habe oder muss ich den Link dann rausnehmen?

    Danke

    • Hallo Anton, anmelden können Sie das Buch sicher; wenn Amazon allerdings spitzkriegt, dass Sie den geschlossenen Vertrag brechen (das Buch darf während der Select-Laufzeit nur über Amazon angeboten werden) dann wirft Amazon das Buch im günstigsten Fall aus dem Shop. Ich habe aber auch Fälle erlebt, wo Amazon den betreffenden Autor auch für künftige Bücher für Select gesperrt hat.

  26. Oh, mein Kommentar/Frage von Vorgestern, so ganz ohne Klarnamen, war wohl etwas unhöflich. Sorry dafür, ich bin es einfach gewohnt, im Netz nicht meinen richtigen Namen anzugeben, aber nachdem hier nun 99% der Kommentatoren und Kommentatorinnen einen realen Vornamen benutzen, tue ich es dann jetzt auch und wiederhole meinen Kommentar. Nochmals, Entschuldigung dafür …
    Hallo,
    also erst einmal bedanke ich mich für die hilfreichen Informationen, die Ihre Internetseite bietet. Eine Sache habe ich noch nicht völlig durchschaut: und zwar beabsichtoge ich ein E-Büchlein über ein Nischentehma zu schreiben, dass mutmaßlich auch einige Fotos beinhalten wird (selbstgemachte!), nur sind auf den abgebildeten Gegenständen Markenkennzeichen zu finden und im Text lassen sich Nennungen der Hersteller der Produkte einfach nicht vermeiden. Ist das erlaubt oder nicht?
    Danke sehr und eine schönes Wochenende wünscht
    Alexander

    • Hallo Alexander, grundsätzlich geht es den Markeninhabern darum, dass die von ihnen mit viel Aufwand aufgebaute Marke nicht „entführt“ wird, um damit Geld zu verdienen. So wird zum Beispiel von der Firma Vorwerk jedes eBook, das mit „1000 Rezepte für den Thermomix“ erscheint, bei Amazon angezeigt und baldigst gelöscht. Ähnlich würde es dem „Micky Maus Lexikon“ ergehen. Die Amerikaner nennen diese Form der unerlaubten Nutzung treffend „brandjacking“.
      Um jeden Verdacht einer „Markenentführung“ auszuschließen, sollte der Markeninhaber stets gefragt werden, ob er mit der Verwendung seiner Marke einverstanden ist. Das sollte schriftlich erfolgen und im Buch auch genannt werden („mit freundlicher Genehmigung von …“)

  27. Hallo Johannes, auf der Suche nach der Antwort auf eine bestimmte Frage habe ich diese Seite gefunden und fand sie sehr informativ, vielen Dank dafür.

    Ich habe eine SF Trilogie fertiggestellt und möchte sie bis Ende diesen Jahres als „echte Bücher“ im Regal stehen haben – entweder über einen Verlag oder im Selfpublishing, wenn sie niemand will^^

    Die Frage, auf die ich eine Antwort suche, ist ob es eine Höchstgrenze bei der eBook-Veröffentlichung für die Seitenanzahl gibt. Meine drei Bände bestünden lt. dem Umrechner aus 1242, 1184 und 811 Seiten.

    Jemand sagte mir, über 1000 Seiten wäre nicht möglich, weißt du zufällig, ob das stimmt? Dann müsste ich noch kürzen, was wahrscheinlich möglich wäre während der Überarbeitung, in der ich gerade stecke 😉

    herzliche Grüße
    Su

    • Hallo Su, für Kindle eBooks gibt es eine Größenbeschränkung; die liegt bei einer Dateigröße von 650 Megabyte. Zum Vergleich: die Bibel hat über 1.000 Seiten und eine Dateigröße (ohne Bilder) von 4 (!) Megabyte.
      Die Seitenanzahl eines eBooks kann also Abertausende betragen, ohne irgendeine Größenbeschränkung anzutasten. Amazon selbst gibt eine maximal von Kindle darstellbare Seitenzahl von 8.000 für ein Buch an.
      Hinweis: Amazon zählt bei der „Select“-Leihe nur maximal 2.000 Seiten pro Buch. Falls Sie also Ihr Buch auch in der Kindle-Unlimited Leihe anbieten möchten, sollten Sie unter 2.000 Seiten bleiben, da Ihnen sonst ein möglicher Verdienst entgeht.

  28. Moin,
    kann ich Inhalte aus meinem Buch auf einer eigenen Website nutzen, wenn das Buch im KDP Select Programm ist?
    Ich würde gerne Teile des Textes oder auch Bilder auf einer Website haben. Die Bilder würden sich auch für andere Inhalte mit anderem Text anbieten. Ist das möglich? Oder sind mit KDP Select die Bilder „gesperrt“ für andere Verwendung?

    • Moin Michael, grundsätzlich darf man unter Select-Bedingungen das Buch nicht woanders anbieten oder darstellen: „Alle bei KDP Select angemeldeten Inhalte dürfen nur über den Kindle-Shop erhältlich sein“. Allerdings erlaubt Amazon: „Sie dürfen jedoch bis zu 10 % Ihres Buchs als Leseprobe auf anderen Websites zur Verfügung stellen“. Das wäre ja mal ein Ausgangspunkt für eine Darstellung von Textauszügen und Bildern.

      • Michael Sinner

        Hi Johannes,
        vielen Dank, dass Du auch weiterhin die Kommentare hier aktiv moderierst.
        Das bedeutet also, dass ich Select zeitweise nutzen kann und später wieder in „KDP ohne Select“ zurück kehren kann und ab dann mit den Inhalten tun darf was ich will?

        • Hi Michael, Select gilt immer für 90 Tage und verlängert sich automatisch, sofern man nicht kündigt (bzw das entsprechende Häkchen bei KDP entfernt). Dann ist das Buch nicht mehr in Select, und die Exklusivität gilt nicht mehr. Will man zurück zu Select, muss man wieder für die Exklusivität sorgen.

  29. Hallo Johannes,
    ich einen kleinen Fehler gefunden; Du schreibst, dass man das Urheberrecht für alle Bestandteile haben müsste. Du meinst das Nutzungsrecht, denn das Urheberrecht bleibt immer beim Autor/Künstler/Grafiker.
    LG Klaus

  30. Hallo. Toller Artikel…gefällt mir sehr gut. Eine Frage hätte ich doch . Wenn ich Ergebnisse einer Studie erwähne, natürlich mit Nennung z.b des Prof. Dr. und der Universität etc. muss ich hier auch eine Einverständnis Erklärung haben…wüsste gar nicht wie ich da dran kommen sollte. Würde es aber gerne machen, da es für die Leser, nicht so anhört als wenn es Anden Haaren herbei gezogen. Lg Sabine

  31. Meine Empfehlung für Selfpublisher zur Veröffentlichung eines eBooks:

    Zunächst drei Monate das „Select“ Programm von Amazon KDP nutzen, und nach Ablauf von „Select“ zur Distribution des eBooks an alle anderen großen nationalen und internationalen Händler zusätzlich XinXii nutzen. Dort lassen sich einzelne Händler (wie z. B. Amazon) vom Vertrieb ausschließen.

    Auf diese Weise hat man eine komfortable Kombination von beinahe größtmöglicher Reichweite und beinahe größtmöglichem finanziellen Gewinn.

    Einen Beitrag, in dem 30 eBook-Distributoren miteinander verglichen werden inklusive Auswertung und konkreten Empfehlungen gibt es auf meinem Blog:

    https://indieautor.com/2016/10/20/selfpublishing-30-ebook-distributoren-im-vergleich-detaillierte-auswertung-plus-empfehlungen/

    Viele Grüße,
    Anton Goldberg

  32. Das ist eine wirklich infromative Website, danke dafür! Ich habe selbst bereits einiges über Amazon veröffentlicht (aber nicht nur, siehe https://drstefangeorg.wordpress.com/veroeffentlichungen/) und bin bisher mit den Prozessen sehr zufrieden. Schade, dass man darüber nicht den gesamten Buchhandel erreichen kann.

  33. Super Artikel und tolle Informationen. Eine Hilfe für mich der ein eBook plant und gerne vertreiben möchte, denn man macht sich ja vor dem veröffentlichen doch viele Gedanken.

    Meine Frage ist folgende, vielleicht hast du oder jemand anderes ja eine Info für mich.
    Ich möchte gerne Gasgrillberichte veröffentlichen, muss ich hier mit den Namen die so manches mal als Copyright markiert sind auch übernehmen? Ich bin mir hier nicht sicher denn ich berichte ja nur über diese Modelle.

    Oder reicht eine Info am Anfang des Buches?
    Ich wäre sehr dankbar wenn jemand eine Info oder Tipp für mich hätte.

    Vielen Dank und liebe Grüße aus Grevenbroich
    Lars

    • Hallo Lars, die Hersteller wollen verhindern, dass ihre Produktnamen verwendet werden, um Werbung für andere Produkte zu betreiben. Also sozusagen „entführt“ werden. Das wäre zum Beispiel die Nennung eines Markennamens Im Titel, Klappentext oder in den „Beschreibungstags“ eines eBooks. Manche Hersteller gehen hier durchaus rabiat vor (siehe „Thermomix“, wo inzwischen hunderte eBooks bei Amazon gelöscht wurden). Ich rate: Hersteller kontaktieren, Hintergrund beschreiben und um schriftliche Erlaubnis bitten, den Markennamen nutzen zu dürfen.
      (Und besser vorher einen Anwalt fragen, als „danach“!)

  34. Hallo Johannes! Das war mal ein super hilfreicher und informativer Artikel, du hast mir eine Menge Google erspart. Ich habe allerdings noch eine Frage wenn das OK ist.

    Mein Buch ist in der englischen Sprache geschrieben, deshalb würde es mich sehr interessieren ob denn das e book nur in Deutschland oder auch international, wie England oder USA erwerblich ist.

    Danke schon mal!
    Und viele grüße

    • Hallo Lea, wenn du in Deutschland für Kindle ein eBook veröffentlichst, ist es weltweit in allen Shops verfügbar – außer, du schließt es ausdrücklich von einzelnen Ländern aus.

  35. Hallo Johannes,

    super Seite mit guten Tipps. Eine Frage. Ich würde auf Amazon den ersten Teil einer Serie gerne dauerhaft für 0,00€ anbieten. Kannst Du sagen, wie das geht? Ich kam auf die Idee, weil das hier: https://www.amazon.de/gp/product/B01FZ9B4IM/ref=series_rw_dp_sw genauso ist.

    Danke
    V. G.
    Anton

    • Hallo Anton, dazu muss das Buch entweder über einen Verlag oder Distributor als „0 €“-Buch an Amazon ausgeliefert werden (zB über Bookrix oder Neobooks); oder du musst Amazon überzeugen, dass dein Buch in einem anderen Shop gratis angeboten wird … und meistens setzt Amazon dann selbst den Preis auf Null. Beides ist nicht ganz einfach: kein Distributor wie Bookrix, Neobooks, Feyr oder BOD hat große Lust auf Gratisbücher; und Amazon ist es vielleicht egal, wenn dein Buch auf deiner Website gratis ist bzw. hält dir den Vertrag unter die Nase (wenn du bei Select eingetragen bist).

  36. Hallo Johannes, habe vor vier Jahren mit dem Schreiben angefangen und bis dato 10 Bücher im Eigenverlag veröffentlicht, wobei der Hauptanteil Kinderbücher sind. Gerade habe ich meinen ersten Roman geschrieben, der seit einigen Tagen veröffentlicht wurde. Meine Resonanz auf meine Bücher ist gut, da ich durch viele zeitungsberichte unterstütz wurde. Aber auch Rundfunk und TV waren dabei. Nun meine Frage…. ich möchte gerne mit einem Buch anfangen und es als E Book anbieten um dann nach und nach alle Bücher dort zusätzlich zu vermarkten. Mit meinen 67 Jahren kenne ich mich nicht so aus und würde gerne erfahren, wer mir die beste Auskunft-Infos darüber geben kann. Damit Du etwas mehr erfährst schaue einmal bitte auf meine Webseite. Danke für eine Info Paul

    • Hallo Paul, ich habe mir die Website und die Bücher rein äußerlich angesehen. Am besten wäre es, wenn wir zu dem Thema mal telefonieren könnten, bitte schreiben Sie mir eine Mail an jzw(at)xtme.de.

  37. An einem Punkt hast Du nicht ganz recht: Ein Pseudonym reicht in dem Moment aus, in dem es im Personalausweis eingetragen und somit dem Autoren zuordbar ist. In diesem Fall ist es sogar möglich, dessen Nutzung mit dem Finanzamt zu vereinbaren und das Bankkonto darauf zu führen. Voraussetzung für den Eintrag in den Ausweis ist üblicherweise allerdings eine Bestätigung des Verlages. Wobei E-Buch-Dienstleister in Teilbereichen als Verlage gelten und diese ausstellen können. Ob Amazon das macht, kann ich nicht sagen.

    • Hi Helmut, das hatte ich anders gemeint: Nur einen Namen (Pseudonym etc.) anzugeben, reicht für ein Impressum nicht aus. Es muss eine Adresse angegeben sein, an die ein offizielles Schriftstück per Post gesendet werden kann.

  38. Hallo, guten Tag, mit großem Interesse habe ich alles „verschlungen“, was über eBooks geschrieben wurde.
    Ich bekomme nach vier Jahren von einem Verlag mein Manuskript für ein Kinderbuch zurück, bin nach dieser Wartezeit recht gefrustet und überlege nun die eBook- Vermarktung.
    Ich erbitte Ihre Information, was die Abgabe der Mehrwertsteuer betrifft. Muss ich diese als Rentner mit geringer Rente auch abführen?
    Muss ich als Rentner auch kleine Einnahmen in der Steuererklärung angeben?
    Herzlichen Dank für die Information und frdl. Gruß
    Michael

    • Hallo Michael, die Mehrwertsteuer gehört nicht Ihnen, sondern dem Staat. Fragen Sie, was Ihre persönliche steuerlichen Pflichten angeht, einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt (die sind „auskunftspflichtig“).

    • Rosemarie Parsiegla

      Hallöchen. Habe eine ganz blöde Frage und bitte um Entschuldigung.
      Will ein Buch mit einem schönen Cover veröffentlichen, was ja nicht jeder Inernet-Verlag anbietet. Nun habe ich mir einen ausgeguckt. Aber um das Manuskript so figuriert, wie es dieser Verlag will, ist für mich zu schwierig. Was macht man da ?
      Kann da jemand vom Forum o.ä. helfen ?
      Danke für Antwort.

  39. Hallo!

    wie ist es eigentlich im Bezug auf Impressum bei Ebooks, die im Ausland, von einem ausländischen Autor geschrieben worden sind? Sie sind aber in deutscher Sprache, da man sie wahrscheinlich später für den deutschen Markt in deutsch übersetzt hat.

    Wäre es gesetztwidrig, wenn ich als Händler Ebooks in meinem Online-Shop anbiete, wo nur der Name des Autors angegeben wird? Verändern darf ich die Ebooks nicht, da ich nur eine Reseler-Lizenz habe, und da ich weder Autor noch Verleger bin, darf ich auch mein Impressum nicht angeben.

    Danke im Voraus für die Tipps!

    Liebe Grüße

    • Hallo Sig, schwieriger Fall 🙂 Die Impressumspflicht ist Ländersache, also sollten Sie sich bei so einer heiklen Frage in Ihrem Bundesland schlau machen; auf jeden Fall müssen Sie mit einem Rechtsanwalt abklären, denn bei Verletzung der Impressumspflicht droht Abmahnung und Geldstrafe.

  40. Hallo ich und eine Freundin von mir möchten online E-Books verkaufen was müssen wir beachten.Brauchen wir ein Gewerbe und müssen wir eine GbR gründen oder so.Wer könnte mir helfen ???

    Gruß Lars

    • Hallo Lars, wenn du selten und mehr zufällig etwas verkaufst, musst du nur den Gewinn (Umsatz minus Kosten) in der Steuererklärung angeben; sobald du „regelmäßig und nachhaltig“ etwas verkaufst und damit Geld einnimmst, musst du ein Gewerbe anmelden. Ob es in eurem Fall sinnvoll ist, eine GbR zu gründen, erklärt die am besten ein Steuerberater oder das Finanzamt selbst.

  41. Hallo,

    ich habe vor einen Ratgeber zu veröffentlichen. Im Mittelteil möchte ich Erfahrungsberichte von diversen Personen einfügen. Muss ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich die Texte veröffentlichen darf? Da es sich um ein heikles Thema handelt, möchte ich ausschliessen, dass es dort rechtliche Probleme gibt. Falls ich eine schriftliche Genehmigung der Personen benötige, was muss diese genau beinhalten?

    Wäre super, wenn Sie mir helfen könnten!

    • Hallo Vanessa, sicher brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung, wenn Sie Texte anderer Personen in einem eigenen Buch veröffentlichen. Ich bin kein Rechtsanwalt und darf Ihnen deshalb hier auch keine Vorlage geben. Allerdings denke ich, dass ein einfaches „Hiermit gestatte ich die Verwendung meines Textes XY im Buch XYZ durch Vanessa X“ mit Unterschrift und Datum reichen dürfte.

  42. Ich lebe in Deutschland, kann Ich mein eBook in Spanisch in Amazon veröffentlichen?
    Danke Carlos

  43. Hallo,

    der Artikel war sehr aufschlussreich. Was ich leider noch nicht ganz herauslesen konnte, war das mit der Künstlersozialkasse. Muss ich mich dann dort anmelden bzw. was einzahlen, wenn ich etwas publiziere?

    Gruss & Danke im Voraus

  44. Gabriele Berndt

    Hallo, ich schreibe an einem ebook über mein Auswandererleben….heisst, ich lebe in der Türkei und möchte mein Buch aber in Deutschland veröffentlichen.
    Einen deutschen Wohnsitz habe ich nicht mehr.
    Haben Sie ien Idee, wie das dann mit der steuerlichen Seite im Falle, dass sich das buch verkauft, laufen könnte??
    Vielen Dank schonmal und herzlichen Gruss
    Gabriele Berndt

  45. Hallo Johannes,

    zwei Fragen, zu denen ich noch nichts gefunden habe:

    a) Wie würdest Du es Dir denn erklären, wenn ein ebook auf den Portalen nach Verkaufsrang ganz oben oder weit oben gelistet wird und es aber dennoch keine Verkäufe gibt? So geht es uns (Autorengemeinschaft) gerade.

    b) Und mir fehlt ein deutlicherer Hinweis zu dem Problem der (digitalen) Lieferkosten bei Amazon. Unser Reiseführer mit mehreren Fotos läßt sich auf nicht mehr als 22 MB reduzieren. Dadurch entstehen in der 70% Abrechnung bei Amazon 2,64 Euro Lieferkosten (22 MB x 0,12 Euro), die vorher noch abgezogen werden. Also bleibt für uns nicht viel übrig (nur 17 Prozent vom Verkaufspreis).

    Danke schon mal für Deine Antwort!

    Gerald

    • Ich bin ganz neu in dem Thema, habe mir aber die Bedingungen bei KDP gestern duchgelesen.

      Bzgl b) Würdet ihr nicht mit der 35% Variante besser fahren? Da gibt es keine Lieferkosten. Dh bei der 70% Variante den Preis so erhöhen, dass auch nach Abzug der Lieferkosten noch genug übrig bleibt, oder die 35% Varante wählen, was immer noch doppelt so viel Gewinn bringen würde wie 17%, die euch im Moment bleiben.

      LG Christina

  46. Hi Johannes,

    cooler Artikel der einem viel hilft. Danke Dir! Eine Frage hätte ich, vielleicht kannst Du mir ja auch damit helfen. Wie sieht es den mit Rechten aus, darf ich Beispielsweise
    einen inoffiziellen Guide einer TV Serie veröffentlichen oder einen Guide über Videospiele. Ich könnte mir denken Schreiben darf ich das, nur mit dem Fotos wird er problematisch.

    • Hallo Lukas, ich würde mir auf jeden Fall die Erlaubnis des Herstellers / Rechteinhabers einholen. Nach meiner Meinung (ich bin kein Rechtsanwalt) darf man Markennamen und Erklärungen zu einem Produkt zB in einem „Inoffiziellen Handbuch“ verwenden; bei Fotos gilt immer das Urheberrecht (Fotograf, sonstiger Rechteinhaber) und bei Screenshots kann der Software-Inhaber auf bestimmte Dinge wie Logos, selbst entwickelte Buttons etc. Rechte anmelden. Also am besten immer eine schriftliche Genehmigung einholen.

  47. Hallo Johannes, haben unsere 3 Bücher bereits im Selbstverlag drucken lassen, möchten diese nunmehr als e-book veröffentlichen. Bereits auf CD, aber nun brauchen wir Hilfe. An wen sollen wir uns in Wien melden?
    MfG Solvejg Puz

  48. Danke für den Artikel!
    Da ich plane ein E-Book über Geographie zu schreiben, war der Artikel sehr hilfreich für einen ersten Überblick.

  49. Lieber Johannes,

    danke für die vielen guten Tipps! Kannst Du vielleicht Wichtiges zur Versteuerung und möglichen Problemen bei der steuerrechtlichen Abwicklung in den USA beim Vertreiben von E-Books bei Amazon schreiben? Worauf muss man da achten? Wie viel wird letztlich prozentuell dann in den USA und Europa zusammen eingezogen? Wer macht die steuerrechtlichen Abhandlungen? Amazon für mich? Wie viel Verantwortung trage ich für die Rechtmäßigkeit von Steuerzahlungen in Amerika? Wie viel Einfluss habe ich überhaupt darauf oder macht das Amazon automatisch und bin ich jeglicher Verantwortung über Zahlungen an die amerikanische Finanzbehörde enthoben?

    Ganz lieben Dank im Voraus!

    Andrea

    • Amazon stellt Autoren, die sich bei KDP anmelden, ein umfangreiches Steuerformular zur Verfügung. Dabei geht es vor allem darum, eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Da laut Steuerabkommen USA/Deutschland Steuern am Wohnsitz/Firmensitz zu zahlen sind, können Sie nach Eingabe Ihrer Daten die Einkünfte aus USA ohne Steuerabzug in Deutschland empfangen und müssen diese dann ganz normal neben allen anderen Einkünften in Deutschland versteuern. (Das ist nur meine Meinung! Ich bin kein Steuerberater. Bitte fragen Sie stets Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben)

  50. Vielen lieben Dank Johannes,
    Lg Ulrike

  51. Hallo Johannes,
    deine Seit ist sehr aufschlussreich,,,Danke!
    Bin ein Neuling und immer auf der Suche nach guten Ratgebern.
    Hier bin ich nun fündig geworden und danke dir deshalb herzlichst für deine Tips und Ratschläge.
    Was ich nicht ganz verstanden habe ist,,,ich bin seit 3Wochen mit meinem eBook bei Amazon in den Top 100 Es schwankt zwischen Platz 37 und 110.Wieviel sind da inetwa verkauft worden und warum schwankt diese Platzierung so extrem?
    Wäre nett wenn du mir diese Frage beantworten könntest.Danke!
    Wünsche eine schöne Vorweihnachtszeit,
    Liebe Grüße Ulrike

    • Hallo Ulrike, bei KDP kannst du die täglich verkauften Exemplare und gelesenen Seiten immer aktuell sehen. Amazon berechnet den „Platz“ deines Buches im Abhängigkeit zu den anderen Büchern. Da können Schwankungen auftreten. Schau dir die „Kunden kauften auch“-Bücher an und vergleiche, bei welchen Büchern mit welchem Rang dein Buch angezeigt wird. Damit bekommst du ein Gefühl für die Präsentation, die dein Buch im Shop hat.

  52. Hallo Johannes,

    möglicherweise denken sich jetzt viele, dass ich eine absolut doofe Frage stelle. Mich würde interessieren, wenn ich ein Buch auf Amazon veröffentlichen würde, müsste ich dann vorab ein Gewerbe anmelden oder ist es ausreichend das Finanzamt über die Einnahmen/Ausgaben zu informieren. Hier geht es natürlich auch darum ob ich weiterhin gesetzlich versichert sein kann oder mich privat versichern müsste, was natürlich hohe Kosten zur Folge hätten.

    Wäre lieb, wenn Du mir hierzu antworten könntest.

    Viele Grüße,
    Melanie

    • Hallo Melanie, nein, als Autor musst du kein Gewerbe anmelden („freier Beruf“). Ein Gewerbe ergibt sich erst, wenn du Bücher anderer Autoren verlegst (Verlag) oder (auch eigene) Bücher direkt verkaufst (über Website oder Buchhandlungen). Auf jeden Fall solltest du dein örtliches Finanzamt anrufen und dich erkundigen, was die von dir erwarten – das kann von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Dein Finanzamt hat die Pflicht, dich zu beraten und tut das auch gerne. Du wirst zusätzlich zur normalen Einkommenssteuererklärung eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, ab einer gewissen Summe auch öfter als einmal im Jahr. Versicherung: hier solltest du dich bei der Künstlersozialkasse schlau machen, ob sich nicht sogar eine günstigere Versicherung ergeben könnte.

      • Hallo, ich habe ein Buch aus dem 19 Jh. gelesen und fand es sehr toll. Weil meine Freunde Fraktur nicht so gut lesen können hab ich es abgetippt und als Word Dokument versendet. Vor ein paar Wochen kam mir der Gedanke, dass ich es ja auch bei Amazon als ebook reinstellen könnte, für 99 cent oder so. Das ist ja jetzt das Buch eines anderen Autors, der aber schon 100 Jahre tot ist. Müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden? Dann würde ich es natürlich sein lassen, weil es bestimmt nicht mehr als 100 Leute pro Jahr kaufen würden.
        Schonmal danke für die Antwort. 🙂

        • Hi Gregor, wie in allen diesen Fällen: sprich mit einem Steuerberater oder rufe einfach beim nächsten Finanzamt an; die haben „Auskunftspflicht“ und müssen sich in diesen Dingen beraten. Ich gehe mal davon aus, dass man kein Gewerbe anmelden muss, wenn man so ein Buch nicht auf einer eigenen Website verkauft.

  53. Ich habe ein sehr interessantes Buch zu dem Thema Selfpublishing auf Amazon entdeckt, es nennt sich „Geld verdienen mit Kindle“. Der Autor beschreibt hier sehr ausführlich, wie man selbst E-Books erstellt, worauf man bei einem guten Cover achten sollte und wie man das Buch schließlich vermarktet. Ich bin komplett unerfahren, was Internet-Marketing und das Geld verdienen mit E-Books angeht und konnte einige interessante Einblicke gewinnen. Ich habe euch hier mal den Link reingestellt: http://www.amazon.de/Geld-verdienen-mit-Kindle-Schritt-ebook/dp/B00SAAAAWA/ref=la_B00VD4OGV6_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1447402941&sr=1-1

  54. Hallo ich möchte ein Ebook erstellen mit Videoanleitungen in PDF Format. Welche Plattformen empfehlen sie, die den Verkauf des Ebooks über die eigene Webseite ermöglicht?
    Ich habe im Netz den Anbieter digitalgoodsstore.com gefunden. Jedoch ist mir ein deutschsprachiger Anbieter lieber.
    Kennen Sie deutsche oder gar schweizer Anbieter?
    Was empfehlen Sie?

    Freundliche Grüsse

  55. Ich schwanke zwischen Amazon KDP oder neobooks. Beide bieten 70% Gage. Bei Amazon wäre es ein Exklusivvertrag, bei neobooks würde ich bei Amazon plus in vielen weiteren Shops gelistet werden. Sehe ich das richtig? Weil dann erkenne ich den Vorteil von Amazon KPD nicht mehr so ganz. Vllt habe ich was falsch verstanden. Vielen Dank!

    • Hi Carolin,

      neobooks ist ein deutscher Anbieter mit Sitz in München, hinter dem der Verlag Droemer Knaur steht. Dort arbeitet ein junges Team, das direkt ansprechbar ist und ganz klassisch „Verlagsnähe“ aufweist. Die Distribution erfolgt zentral in alle Shops für Kindle, Tolino und Apple. Viele Autoren, die bei neobooks sind, schätzen den Kuschelfaktor des Forums. Eventuell wird Ihr Buch für den Verlag „entdeckt“?

      KDP ist ein automatisiertes System des weltgrößten eBook-Anbieters, Sie werden dort stets nur mit Computern zu tun haben, auch die Kommunikation mit dem Team ist sehr technisch. Amazon bietet die Leihe für eBooks, was bei vielen Autoren schon 30 – 50 % des Umsatzes ausmacht … und zahlt dafür durchaus hohe Ausschüttungen und Prämien für erfolgreiche Autoren aus. Die Angaben zu verkauften eBooks und gelesenen Seiten ist fast stundenaktuell, was eventuell wichtig ist, wenn man Werbung macht und wissen will, wie die einschlägt. Auch Amazon bietet Verlagsleistungen und sucht beständig neue Autoren für das eigene Programm, was meist eine Übersetzung und Zugang zum US- und UK-Markt bedeutet.

      Fazit:
      Für Autoren, die sich „aufgehoben“ fühlen wollen: neobooks bietet auf jeden Fall mehr Unterstützung. neobooks beliefert auch mehr Shops – was allerdings nicht unbedingt ein Vorteil sein muss, wenn man als Autor noch unbekannt ist.
      Für Autoren, die experimentieren und unterschiedliches Marketing ausprobieren wollen: KDP ist unpersönlicher aber schneller und bietet die Leihe – was auch wegen des Prämiensystems manchen etablierten Autor davon abhält, zu „Tolino“ zu wechseln.

  56. Hallo,

    zunächst einmal vielen Dank für die vielen Hinweise und Tipps! Ich werde sie beherzigen. Nun zu einer, für mich wichtigen Frage:
    Ich habe in einer Kurzgeschichte, die ich über Amazon als ebook anbieten möchte, den Namen eines Songs stehen und würde ihn sehr gern auch in der Geschichte lassen. Er ist den Älteren unter Musikfreunden (aus dem Jahr 1986) sicher ein Begriff. Den Namen des Musikers dagegen hab ich nur mit dem Vornamen erwähnt (könnte quasi jeder sein). Nicht aus Rechtsgründen, sondern weil der Protagonist zu jenem Musiker eine besondere Beziehung hat (er nennt ihn grundsätzlich nur beim Vornamen). Zum Beispiel: Mark ist Fan von Michael Jackson und spricht aber grundsätzlich stets von „Michael“.
    Ich will im Prinzip schreiben, wie der Protagonist eine Platte auswählt und später die Töne von „Songname“ zu hören sind. Ist das rein rechtlich möglich?
    Auch würde ich gern den Namen „Cpt. Kirk“ in einem Satz erwähnen – selbe Frage, ist das machbar oder brauche ich da eine teure Erlaubnis?
    Ich danke schon mal im voraus!

    • Hallo Christian, ich bin keine Rechtsanwalt und darf keine „Rechtsberatung“ durchführen. Also bitte als „Meinung“ werten: wird eine Marke wie „Cpt.Kirk“ oder „Michael Jackson“ erkennbar zum Zweck der besseren Vermarktung eines Produktes verwendet, dann hat man schlechte Karten. Dann unterstellt der Rechteinhaber eventuell, dass man mit seiner Leistung selbst Geld verdient und will davon etwas haben. Beispiel: ich nenne mein Buch so, wie ein bekannter Song von Michael Jackson heißt. Oder nenne den Begriff „Star Trek“ im Titel meines Buches.
      Schwierig wird es auch, wenn man Textpassagen aus Songs zitiert. Auch kann ein Markeninhaber dagegen klagen, dass seine Marke in einem Umfeld auftaucht, das ihm nicht passt (zB im Erotikbereich) oder das er selbst beackern möchte (zB Ratgeber zu bestimmten Produkten). Bei Michael Jackson hieße das: „Die schönsten Songs von Michael Jackson“ gehören ganz eindeutig zur Verwertungskette von Jacksons Musikverlag. Um sowas zu machen, braucht man eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechteinhabers, die der sich wahrscheinlich teuer abkaufen lässt.
      Im Übrigen gilt: wo kein Kläger, da kein Richter – und andersherum: wenn man geklagt wird, muss man auch vor den Richter treten.
      Es empfiehlt sich also für jeden Autor, der bekannte und umsatzstarke Marken an hervorgehobenen Stellen seines Buches (Titel, Untertitel, Klappentext, Prolog, Kapitel, Zitate) in einer Weise verwendet, die auf eine „Aufwertung“ oder „bessere Sichtbarkeit“ seines Produktes schließen lassen, im Vorfeld einen Rechtsanwalt zu befragen.

      • Ich danke Dir für die schnelle Antwort!
        Bei meiner Kurzgeschichte werden jene Namen nur innerhalb der Story verbaut. Sie werden quasi mal „erwähnt“. Auf keinen Fall im Titel als Zugpferde oder Aufwertung. Das mit Cpt. Kirk lässt sich vielleicht auch umschreiben. Aber der Songtitel, der später erwähnt wird, wäre mir wichtig. Ich denke ich werde mich da an die Homepage des Künstlers wenden (ist nicht M.J.; war nur ein Beispiel) und ihn fragen. Bin mir fast sicher, dass er nichts dagegen hat.
        Auf jeden Fall danke ich nochmal für Deine Meinung!

  57. Guten Tag Johannes, darf ich in einer wahren Geschichte Klarnamen benutzen?

    Vielen Dank für deine Antwort und viele Grüße!

  58. Hallo Johannes ich melde mich aus der Türkei und habe eine frage
    kann ich vllcht eine Türkisches buch aber die mir nicht gehört veröffentlichen?

    Gruss

  59. Hallo,

    danke für den guten Artikel. ich habe seit gestern mein neues Ebook „Ziemlich rote Rosen“ bei Amazon veröffentlicht und stehe jetzt noch am Anfang. Laut ihrem Artikel macht Tolino 40% des Marktanteils aus. Da ich mich beim KDP- Programm angemeldet habe kommt das momentan nicht in Frage. Die Frage jedoch ist KDP- Select oder Tolino?

    • Hallo Markus, KDP Select bietet gerade beim Start große Vorteile wie etwa das Leihprogramm. Klicken Sie sich einmal durch die Top 20 Amazon Kindle und zählen Sie, wie viele Titel in der Leihe erhältlich sind – das ist inzwischen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Sollten Sie sich mit einem oder mehreren Büchern etabliert haben und eine Leserschaft aufgebaut haben, sollten Sie überlegen, Ihre Titel auch für Tolino zu veröffentlichen. Der Verlust der Leihe geht allerdings immer mit einem Rankingverlust im Kindle-Shop einher.

  60. Hallo Johannes,
    ich bin gerade dabei mein erstes Buch zu verfassen. Die Story steht – zumindest in meinem Kopf, soweit so gut. Die ersten zehn Seiten habe ich bereits in meinen Laptop geklopft.

    Ich würde mich nicht unbedingt als „rethorisches Nackerpatzi“ bezeichnen, dennoch ist mein Schreibstil sicherlich ausbaufähig und benötigt, in der ein oder anderen Zeile, „externe“ Hilfe….. Das Buch lebt bislang hauptsächlich von den Ideen in meinem Kopf. Und bevor ich mich jetzt ein Jahr, oder noch länger, voll dahinterklemme und in die Tasten haue, würde ich gerne im Vorfeld, eine dritt-viert, oder fünft-Meinung einholen. Daher meine Frage(n):

    Gibt es Autoren, Ghostwriter, helfende Finger, etc., die meinem Werk den letzten Feinschliff verpassen können? Nicht falsch verstehen, ich möchte das Werk natürlich selber schreiben, weiß aber nicht, ob mein Schreibstil den Geschmack der Leser trifft, beziehungsweise ob mein Buch überhaupt Buchladen tauglich ist. Fragen, die sich wahrscheinlich viele angehende Autoren stellen….
    Gibt es die Möglichkeit, eine Leseprobe abzuschicken? Wenn ja – an wen bzw. wieviel würde mich das kosten?

    Vielen Dank für deine Antwort!!
    Liebe Grüße
    Lukas

  61. Moin,
    danke für die vielen Infos. Bleibt nur noch die Frage (die wohl keiner beantworten kann), biete ich meine Fachbroschüre mit 40 Seiten für 4,99 € an oder orientiere ich mich an Paperbacks ähnlicher Couleur, die in der entsprechenden Fach-Branche nicht unter 19,90 € zu haben sind.
    Schwierige Frage, finde ich. Kleiner Markt, maximal 15.000 Leser als Ziegruppe, die bestimmt nur zu einem 10prozentigen Anteil ebooks lesen…
    Viele Grüße
    Elisabeth

    • Hallo Elisabeth, hier ist es wichtig, genau diese Zielgruppe zu erreichen. Wenn Ihnen das gelingt (etwa über eine optimierte Website oder über Facebook-Werbung, wichtig ist es auch, im Titel und im Beschreibungstext die richtigen Suchworte zu verwenden) dann können Sie auch für weniger Seiten Umfang einen guten Preis verlangen. Ob der sich allerdings am Preis eines gedruckten Buches orientieren sollte, wage ich zu bezweifeln. Setzen Sie Ihren persönlichen Gewinn am Papierbuch an (der weniger als 10 % sein dürfte) und rechnen Sie darauf dann den Preis des eBooks aus.eBooks

  62. Hallo,
    Danke für den Artikel. Er hat viele meiner Fragen beantwortet und ich habe noch einige Anregungen mitgenommen.

    Gruß Kerstin

  63. Ich fand den Artikel hier sachlich und nachvollziehbar. Danke sehr.

  64. Ich möchte einen Buchdownload zum Verkauf anbieten.
    Über wen kann ich so etwas machen?

    Oder kann ich das nur direkt über meine Homepage?

    LG
    SAbine

    • Hallo Sabine, wenn Sie ein Buch per Download verkaufen möchten, dann gibt es da große Händler wie zB Amazon, die das für Sie wunderbar erledigen. Einfach bei kdp.amazon.com anmelden, Buch hochladen, Preis festlegen und von da an bekommen Sie gute Tantiemen für jeden Verkauf.
      Wenn Sie selbst eine hoch frequentierte (!) Website betreiben, kann ein eigener Vertrieb vielleicht sinnvoll sein – hier gibt es viele Shopsysteme, die für die rechtlichen Anforderungen des deutschen Marktes ausgelegt sind. Bedenken Sie aber, dass in diesem Falle der Aufwand der Verkaufsabwicklung bei Ihnen liegt.

  65. Hallo also der Artikel war echt sehr interessant.
    Aber eine Frage stellt sich für mich trotzdem.

    Unter dem Punkt wie ich mein Buch veröffentlichen kann:
    Ich möchte eigentlich nicht, dass mein Buch bei Amazon veröffentlicht wird, sondern ich möchte es gerne auf nur auf meiner Website veröffentlichen.

    Mir persönlich gefällt E-Junkie richtig gut. Hat irgendjemand Erfahrung damit, ob man mit E-Junkie auch den Deutschen rechtlichen Markt abdeckt?

    Von wegen Buttonlösung?`

    Liebe Grüße

    Alex

    • Hallo Alex, das hängt immer sehr stark vom Genre ab. Belletristik verkauft sich nur über Shops, auf Nischen bezogene Ratgeber und Sachbücher können auch über eigene Websites verkauft werden – wenn diese Seiten richtig guten Traffic von der passenden Zielgruppe haben. Übrigens schließt das eine das andere nicht aus, so man mit Amazon keinen Exklusivvertrag abschließt (Select).
      Rechenbeispiel: von 100 interessierten Kunden (passende Zielgruppe) kaufen vielleicht 10 % tatsächlich das Buch. Hat man also auf einer optimierten Verkaufsseite 100 passende (!) Besucher am Tag, könnte man 10 Bücher am Tag verkaufen. So ein gutes Ergebnis erreicht man aber nur nach einiger Optimierung.
      Shoplösung: rechtliche Beratung kann ich nicht geben, aber natürlich müssen alle EU- und deutschen Vorgaben eingehalten werden. Also am besten ein etabliertes deutsches Shopsystem verwenden.

  66. Petra Schäfer

    Hallo Johannes,
    ich bin Cheerleadercoach und verfüge über eine große Sammlung von Cheers und Chants (Anfeuerungsrufe der Cheerleader). Die Mengen haben sich im Laufe der Zeit angesammelt. Viele der Schlachtrufe werden von vielen Teams weltweit genutzt. Nun meine Frage: darf ich meine Sammlung als ebook veröffentlichen?

    Grüße,
    Petra

    • Hallo Petra, dazu musst du einen Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Markenrecht befragen. Ich würde mal davon ausgehen, dass es hier sehr auf den jeweiligen Verein und seinen Schlachtruf ankommt.

  67. Zur Impressum-Pflicht, finde ich nur folgendes: “Auf jedem erscheinenden Druckwerk muss der Drucker und Verleger, beim Selbstverlag der Verfasser oder Herausgeber genannt sein. Anzugeben sind Name oder Firma und Anschrift.”

    Das Gesetz greift also bei Ebooks schon mal nicht (da kein Druckwerk). Bei Büchern gilt für mich: Drucker und Verleger ist doch Amazon, dazu kommt, dass die Verlage selbst oft keine Anschriften in ihre Bücher schreiben…
    Oder irre ich mich?

    • Das würde mich auch interessieren. Klar, der Staat besitzt immer noch „analoge“ Strukturen und lebt auch sonst meist im letzten Jahrhundert…und alles, was nachkommt, wird einfach „altem“ Recht zugeordnet.

      Demnach ist der Begriff Druckwerk auch nicht mehr wörtlich zu nehmen, sondern vielmehr als Definition für Text in jedweder Form, oder?

      Aber das kann doch nicht sein, dass ich über Dritte verlegen bzw. veröffentlichen muss, um mein Recht auf Privatsphäre wahren zu können.

      Bei einem Roman über ein Liebespaar ist das vielleicht noch egal. Aber bei einem Sachbuch z.B. über den Islam ist das schon kritischer…

      • Hallo Sascha, so ist es leider: wer nicht mit seiner echten Adresse im eBook stehen will, muss über Dritte (Verlag, Pseudonymservice) veröffentlichen.
        Sicher gibt es abertausende Bücher im Kindle Shop, die nicht einmal eine Mailadresse als „Impressum“ enthalten – aber ob das noch lange so geht, weiß nur der Gesetzgeber und die Staatsanwaltschaft.

    • Hallo Kerstin, das ist ein Graubereich; natürlich ist ein eBook kein „Druckwerk“; aber um auch elektronische Editionen in „die Plicht“ zu nehmen, wurde für Websites und sonstige elektronische Publikationen das „Telemediengesetz“ geschaffen, das wiederum schärfere Impressumspflichten als für „Druckwerke“ vorsieht. Viele Rechtsanwälte sehen eBooks als „Telemedium“; um vor einer Abhmahnung sicher zu sein, würde ich auf jeden Fall ein Impressum einfügen.

  68. Hallo Johannes,

    ein großartiger Artikel, informativ und eine angenehme Schreibe. Vielen Dank dafür!

    VG Lydia

  69. Lieber Johannes !

    Danke für deinen sehr informativen Beitrag, da sind einige hilfreiche Tipps dabei !

    Was mir aber völlig neu ist, dass eine Normseite in Österreich 1.000 Zeichen zählen soll. Auf http://www.literar.at ist im Bereich Downloads – Wissenschaft – das VG Wort Merkblatt drinnen, das eben 1.500 Zeichen als Normseite vorsieht.

    Also leider nichts mit Tu felix Austria.

    Liebe Grüße
    Alexandra

  70. Hallo ihr Lieben,

    ich lese sehr gerne und viel und biete Euch ehrliche Rezensionen zu Eurem Buch auf Amazon!
    Schreibt mir doch einfach!

    (Url gelöscht)

    Liebe Grüße

    • Hallo Stefanie, Ihr Angebot „10 € für eine Produktrezension“ in allen Ehren; ob Sie für 10,- € ein Buch tatsächlich lesen können wage ich zu bezweifeln. Amazon löscht gekaufte Rezensionen recht zuverlässig, das ist für Autoren meist rausgeworfenes Geld.

  71. Duuuuuuuuuuuuuuuuuu bist gut! Vielen Dank und herzliche Grüße aus Bayern, wo die Uhren immer ein wenig anders laufen … 😉
    LG, content

  72. Hallo Johannes,
    danke für den ausführlichen Artikel – man lernt doch immer noch etwas dazu. Eines ist mir aber nicht klar: Ich kann unter einem Pseudonym veröffentlichen, muss aber ein Impressum angeben? Was nutzt mir dann mein Pseudonym?
    LG, content

  73. http://www.amazon.de/gp/product/B00TFS6BHY?*Version*=1&*entries*=0

    „Der Lord wurde von dem Geräusch zurückgetrieben, fiel rückwärts hin und lag hilfesuchend auf dem Boden, sich seines endlichen Schicksals gewiss. Als er wieder in Richtung Urne blickte, ging kurze Zeit ein phosphoreszierender Glanz über sie hinweg und verblasste dann sofort wieder.
    Dann sprach eine Stimme…“

    Eine Parabel über Schuld, Liebe und Verantwortung, verfeinert mit einer Portion übernatürlicher Horrorromantik, die Liebhabern von Edgar Allan Poes Novellen gefallen wird.

  74. Ihr Artikel ist sehr interessant, danke. Ich weiß, daß die elektronischen Bücher, populär sind, aber ich, ich liebe die guten alten Bücher von einst, aus Papier…

    • Hallo, natürlich haben „echte Bücher“ ihren ganz besonderen Reiz – und auch ich erfreue mich am Anblick meiner Bücherschränke. Doch das e-Buch nimmt neben dem Papierbuch immer selbstbewusster seinen Platz ein; das Wichtigste ist doch – ganz unabhängig von der Form – dass ein Autor seinen Leser erreichen kann!

  75. Na das nenne ich mal einen ausführlichen Artikel! Bis jetzt der beste den ich über ebooks gefunden habe im Netz.

    Ich werde ihn auf jeden Fall weiter empfehlen.

    Gerade für Anfänger ein must have

  76. Horst Gemmerich

    Ich möchte mein gedrucktes Buch (Broschur) – von mir geschrieben unter Pseudonym -. Das Buch ist bereits 1999 im Eigenverlag erschienen. (128 Seiten, 13×10 cm, Umschlag 4-c.)

    Handelt von einem damals 10-jährigen Jungen – der in den Wirren des zweiten Weltkrieges aufgewachsen ist. Täglicher Bombenalarm, Lebensmittelknappheit und regelmäßige Flucht aufs Land sind nichts Besonderes für ihn.
    Wolf Gräter-Forbrichs Roman besteht aus einer Kette von Ereignissen, erlebt von einem Jungen und später jungen Mann. Trotz pausenlos spektakulärer Höhepunkte besitzt dieses humorvoll geschilderte Buch eine ruhige, eindrucksvolle Ausstrahlung.
    „Mittendrin … und kaum daneben “
    spiegelt nicht nur Erinnerungen für die vor den Dreißigern Geborenen, sondern ist auch eine Empfehlung an die Jüngeren.
    Kann ich seitenweise PDF´s einsenden? (paginiert?)
    (1945… 2015)
    70 Jahre unvergessen… Horst Gemmerich

    • Hallo Horst, da eBooks auf den unterschiedlichsten Lesegeräten (Smartphone, Tablet, eReader) mit völlig unterschiedlichen Bildformaten und Auflösungen gelesen werden, ist es nur in seltenen Fällen (Bildbände, Comics) sinnvoll, im eBook „einzelne Seiten“ vorzugeben. Am besten ist es immer noch, den Text als reinen Fließtext anzulegen, so dass der Leser die Chance hat, die Schriftgröße auf seinem Gerät anzupassen. So hat Ihr Buch auf einem Smartphone pro Seite vielleicht 15 Zeilen, auf dem eReader 30 und auf einem hoch auflösenden Tablet 40 Zeilen.

  77. Sehr guter Artikel. Sehr viel wissenswertes. Für mich persönlich nicht wirklich was ganz neues dabei ausser den Verkaufszahlen in den deutschen Top 100, aber gut zu lesen. Sind die Zahlen zum heutigen Zeitpunkt in irgendeiner Form vertrauenswürdig? cheers

    • Hallo Dennis, alle Verkaufszahlen beruhen auf übereinstimmenden Aussagen von Autoren. Die Zahlen schwanken allerdings stark, abhängig von Jahreszeit, Feiertagen und Wetter.

  78. Sehr interessant Ihre Seite!! Mit freundlichen Grüßen BP

  79. Christian v. Arnim

    Hallo Johannes,
    dieser Artikel ist klasse, vielen Dank dafür!
    Ich habe gerade einen kleinen Verlag gegründet. Kann ich auch als Verlag Bücher bei CreateSpace veröffentlichen? Die ISBN habe ich schon; darf ich also die Verlagsangaben, Logo usw, ins Impressum schreiben? Müßte ich evtl. sogar dafür zahlen? Ich habe auf der CreateSpace-Seite darüber nichts gefunden. Hoffe, Sie können mir helfen.
    Schöne Grüße,
    Christian v. Arnim

  80. Danke!! Wegen eines Papierbuches bin ich hier wohl an der falschen Stelle?

  81. Lieber Johannes, ich schreibe gerade an einem Reisefuehrer, lohnt es sich? Wie viele Bilder kann man hineinsetzen?

    • Hallo Kasulka, Reiseführer werden gerne noch als Printausgabe gekauft; vor allem ausklappbare Karten etc. haben echt noch einen Vorteil gegenüber eBooks. Aber natürlich experimentieren Verlage und Autoren in diesem Bereich … Bilder kann man in ein eBook einfügen wie man lustig ist; nur sollte man bedenken, dass zB Amazon KDP für die Auslieferung eines eBooks bei der 70% Tantiemenoption 12 Cent pro MB „Versandkosten“ berechnet. Deshalb müssen eBooks über 10 MB „Größe“ auch mindestens 2,99 € kosten. Rechenbeispiel: 2,99 € ergibt (bis Ende 2014) 2 € Nettoerlös; bei 10 MB Dateigröße werden pro Download 1,20 € abgezogen; ergibt 80 Cent Reinerlös pro verkauftem Buch.

  82. Hallo, ich würde gern ein Kochbuch bzw. Bilderbuch veröffentlichen. Lässt sich das als ebook machen?

    • Hallo, ja selbstverständlich; Bilder lassen sich in eBooks einfügen, nur sollte man darauf achten, dass sie auch in schwarz-weiß noch gut aussehen; denn viele Leser lesen eBooks auf eReadern, die keine Farbe können. Es gibt viele Kochbücher und Kinderbücher im Kindle Shop, täglich auch Gratisangebote. Da würde ich mich mal inspirieren lassen.

  83. Hallo!
    Ich schreibe gerade an meinem ersten Buch und dieser Artikel ist wirlich super. So viele wertvolle Infos in nur einem Artikel. Klasse.

    Ich muss jetzt zwar noch viel recherchieren – aber ich hab einen tollen Überblick erhalten!

    Schöne Grüsse aus Zürich, Kati

  84. Sehr gute Informationen, vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Erzgebirge

    Joachim Mehnert

  85. Hallo,
    ich bin seit einiger Zeit sehr begeisterter Leser dieses Blogs. Es gibt unglaublich viele spannende Informationen.

    Weiter so. Was ich allerdings sehr vermisse ist eine Suchfunktion.
    Ich habe des öfteren ewig nach einem Artikel gesucht und ewig nicht gefunden. Denn es ist gerade bei diesem Themengebiet nicht immer der neueste Artikel der, den man gerade lesen möchte.
    Es würde den Spaß an diesem tollen Blog dramatisch erhöhen. Ich könnte mir vorstellen, dass es einige Leser gibt, die das ebenfalls begrüßen würden.

    Trotzdem vielen Dank für die tolle Arbeit.

    mfg
    Günter Heil

  86. Hallo Johannes,

    danke für Deine Anregungen. Einiges war mir noch nicht so klar, wie Du es beschrieben hast. Habe ich es richtig gelesen: Ich brauche für ein ebook ein Impressum??

    Danke für alle Tipps
    Elke

    • Hallo Elke,
      ja, ein Impressum muss in jedem in Deutschland herausgegebenen Werk enthalten sein. Grundsätzlich muss Name und Adresse des Verlages / Selbstverlegers enthalten sein, eine reine Mailadresse reicht nicht.

      • Hallo,

        ich möchte nur gerne meine Autobiographie schreiben – weitere Bücher sind nicht geplant – muss ich da im Impressum wirklich meine Adresse angeben? Fällt das nicht unter „Datenschutz“?

        Ansonsten vielen Dank für die vielen Tipps. Aber grundsätzlich ist das Thema so umfangreich, so dass ich völlig vollgestopft bin mit guten Tipps und am Ende gar nicht mehr so richtig weiß, was in meinem Fall wirklich der beste ist.

        Herzlichen Dank aber für Ihre sehr hilfreiche „Starthilfe“.

        Franziska

        • Hallo Franziska, wenn Sie Ihr Buch definitiv ohne jeden Hinweis auf Sie als Person (und gleichzeitig völlig rechtssicher) veröffentlichen wollen, dann geht das nur über einen Verlag. „Datenschutz“ lässt sich hier leider nicht anwenden.

  87. Hallo Johannes,

    vielen Dank für Ihren Artikel.

    Ich habe hier wichtige Informationen gefunden, an die man am Anfang eventuell nicht sofort denkt.

    Sonnige Grüße

    Cornelia Grundner

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