eBook Cover: Fotos und Urheberrechte

Nur das beste Bild ist für Ihr Cover gut genug! Ein gutes Cover gibt den Wert Ihres Buches wieder und wird letztendlich über den Verkaufserfolg im Shop entscheiden.

Ihr Cover wird den meisten Käufern im Shop als „Briefmarke“ in diversen Listen unterkommen. In der Darstellung „Kunden kauften auch“ wird Ihr eBook in einer Größe von etwa 60 x 90 Pixeln angezeigt. Ist Ihr Cover in dieser Darstellungsgröße noch gut erkennbar? Wirkt die Abbildung auf Ihrem Cover? Kann man den Titel entziffern? Wird Ihr Buch auch in der Schwarz-Weiß-Darstellung auf dem Paperwhite oder Kindle 4 erkennbar präsentiert?

Gute Bilder wirken. In vielen Lesern ist noch der Grundsatz verankert, nur „klassische Verlagsbücher“ seien wirklich Geld wert. Orientieren Sie sich also grundsätzlich an den Besten der Branche! Ein Besuch beim Buchhändler vor Ort kann hier hilfreich sein: würde Ihr Cover dort im Schaufenster gegen die anderen Bücher wirklich bestehen können?

Bilder, die Sie „im Web“ etwa bei der Google-Bildersuche finden, sollten Sie nie für eine eigenes Buchcover nutzen. Google selbst warnt: „Die Bilder sind eventuell urheberrechtlich geschützt.“ Gehen Sie davon aus, dass Bilder immer urheberrechtlich geschützt sind, und Sie für die Verwendung eines Bildes die schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers benötigen.

Es gibt gute, rechtlich sichere Bildquellen im Web, die beiden größten Bereiche habe ich hier kurz skizziert:

Kostenpflichtige Bildquellen: Stockfotos

Bei „Stockfotografie“ bieten Fotografen, im Gegensatz zur sehr teuren Auftragsfotografie, „auf Vorrat“ Bilder zur Nutzung an. Hier ist für eBook-Cover im unteren Preissegment von etwa 1,- bis 20,- € pro Bild wiederum der Bereich „royalty-free“ oder „lizenzfrei“ interessant – denn hier wird der Preis für die Nutzung einmal festgelegt und der Käufer kann (innerhalb der vorgegebenen Begrenzungen!) ein Bild frei nutzen.

Der Nachteil lizenzfreier, günstiger Stockfotos ist, dass sie von beliebig vielen Käufern genutzt werden können. Legen Sie also Wert auf unverwechselbare, exklusive Motive für Ihr Buch, werden Sie um eine klassische Fotosession im Studio oder Außen nicht herumkommen. Die allerdings ist zeitaufwändig und je nach Fotograf und Modell auch richtig teuer!

Achten Sie bei der Bildauswahl stets auch auf die Lizenzpolitik des Anbieters. Bei den Bildern stehen die Lizenzarten und Hinweise auf bestimmte Nutzungen vermerkt. Grundsätzlich müssen Sie den Urheber in Ihrem Werk nennen, beispielsweise im Impressum Ihres Buches.

Es gibt drei große Anbieter von lizenzfreien Stockfotos; bei Fotolia und Dreamstime kauft man feste Mengen von „Credits“, mit denen die Fotos dann bezahlt werden. So bleiben erfahrungsgemäß immer einige „Credits“ übrig, was wohl die Bindung zum Anbieter verstärken soll. Bei Shutterstock muss man mindestens 5 Bilder für aktuell 39,- € bezahlen.

Drei bekannte Stockfoto-Anbieter:

Fotolia mit aktuell ca. 30 Millionen Bildern; die Nutzung eines Bildes für ein eBook ist auf 500.000 Kopien, also verkaufte Exemplare begrenzt. Die Nutzung für explizite Erotik und Werbung für politische Parteien ist verboten, für die Nutzung der Bilder in Sozialen Netzwerken ist eine maximale Größe von 2.000 x 2.000 Pixeln erlaubt – und der Copyright-Hinweis muss in diesem Fall im Bild direkt vermerkt sein, was bei einem „geteilten“ eBook zu bedenken ist.

Dreamstime bietet 24 Millionen Bilder; die Menge verkaufter eBooks mit einem „Dreamstime“-Stockfoto ist unbegrenzt. Was mir gefällt: die Anzahl bereits erfolgter Käufe bei einem Bild wird angegeben, so dass man schnell sieht, ob ein Foto bereits häufig verwendet wurde. Selbstverständlich gelten auch hier ähnliche Regeln wie bei den anderen Anbietern: Bilder dürfen nicht für pornografische Produkte verwendet werden.

Shutterstock: aktuell 36 Mio. Bilder; hier liegt die maximale „Vervielfältigungs-Lizenz“ bei eBooks bei 250.000 verbreiteten Kopien. Auch wird die Verwendung „für nur für Erwachsene bestimmte Videos oder Ähnliches“ im Bereich expliziter Erotik untersagt. Achten Sie auch auf den Begriff „Nur für redaktionelle Nutzung“ bei Bildern, was eine gewerbliche Nutzung etwa für eBook-Cover ausschließt.

Alle diese Stock-Anbieter versprechen, die Persönlichkeitsrechte der Modelle einzuhalten und erklären, dass die schriftliche Einwilligung der fotografierten Personen vorliegt. Bei manchen Bildern werden bestimmte Nutzungen auch aus Sicht des Models untersagt. Achten Sie also immer auf das Kleingedruckte!

Gratis-Bildquellen: Creative Commons

Grundsätzlich sind alle Werke, die ein Mensch schafft, urheberrechtlich geschützt. Um das Urheberrecht ist ein juristischer Dschungel entstanden, der für nicht-Juristen oft schwer verständlich ist. Die „Creative Commons“ sind eine Sammlung vorformulierter Texte, die diese Urheberrechte in einfacher Form stufenweise anwendbar machen.

„Creative Commons“ können für jede Form künstlerischen Ausdrucks angewendet werden. Vor allem geht es um Texte, Musikstücke, Bilder und Videos.

Vier grundsätzliche Bedingungen sind in den „Creative Commons“ festgehalten:

cc_icon_attributionSie dürfen dieses Werk frei nutzen, verändern und weitergeben – aber der Name des Urhebers muss genannt und eventuelle Änderungen müssen angegeben werden – das geschieht bei einem eBook im Impressum. Creative Commons verlangt auch immer einen Link zur jeweiligen Lizenz – also diesen.

cc_icon_noderivsDas Werk darf nicht verändert werden – auch eine einfache Kontraststeigerung, Farbanpassung oder Ausschnittswahl ist nicht erlaubt

cc_icon_noncommDas Werk darf nicht kommerziell genutzt werden (das gilt auch für Produkte zum „Selbstkostenpreis“; gehen Sie davon aus, dass ein eBook immer als kommerzielle Nutzung gesehen wird)

cc_icon_sharealikeAuch wenn Sie das Werk bearbeitet und somit für sich „angepasst“ haben, gelten die ursprünglichen Bedingungen weiter.

Das Besondere an diesen „Creative Commons“ ist nun, dass diese vier Grundelemente beliebig vermischt werden können.

cc_icon_attributioncc_icon_noncomm ist zum Beispiel eine beliebte Kombination – bei Namensnennung des Urhebers dürfen Sie dieses Werk frei verwenden – so lange es zu keiner kommerziellen Nutzung kommt. Für eBook-Cover also zu vergessen.

cc_icon_attributioncc_icon_noderivs bedeutet, dass Sie bei Namensnennung des Urhebers das Werk frei, auch kommerziell, verwenden können – aber das Foto beispielsweise nicht verfremden oder verändern dürfen.

Sollten Sie dieses Symbol 30px-Cc-zero.svg vorfinden, dann sind Sie auf ein Bild gestoßen, das komplett im „Public Domain“ liegt und völlig frei verwendet werden darf. Die kleine Weltkugel 30px-CC-devnations.svg bedeutet, dass das Werk nur in Entwicklungsländern frei verwendet werden darf.

Zum guten Ton gehört, dass Sie Urheber, soweit möglich, über die Nutzung benachrichtigen und Ihren Dank ausdrücken!

Achtung bei Porträtfotos: Die „Creative Commons“ betreffen nur das Werk der Urhebers an sich!

Es gibt in Europa und Deutschland ein Persönlichkeitsrecht, das auch das „Recht am eigenen Bild“ umschließt – egal, wer nun der Fotograf war. Es geht um die Rechte der abgebildeten Person! Ist ein Mensch auf einem Foto wiedererkennbar, so ergibt sich also ein „Recht Dritter“, es ist also eine weitere Person in die Rechte eingeschlossen.

Mein Rat: Verwenden Sie sicherheitshalber keine Bilder unter „Creative Commons“ für eBook-Cover, wenn darauf Personen abgebildet und erkennbar sind.

Gehen Sie nun zur Fotosuche beispielsweise zu „Flickr“ und wählen Sie „erweiterte Suche„. Klicken Sie auf die Checkboxen „Nur in Inhalten mit einer Creative Commons-Lizenz suchen“, „Nach Inhalten zur kommerziellen Nutzung suchen“ und „Nach Inhalten für Änderung, Anpassung oder Bearbeitung suchen“ und geben Sie Ihren Suchbegriff ein. Achten Sie bei den Ergebnissen nun auf die „weiteren Informationen“ bei jedem Bild. Sie werden die oben angegebenen Symbole vorfinden – und können nun Bilder aussuchen und solche verwenden, die laut „Creative Commons“ benutzt werden dürfen.

Ein Beispiel:

William Warby ist ein englischer Fotograf, der die meisten seiner Bilder unter „Creative Commons“ gestellt hat; er selbst sagt, dass die Versuche, seine Fotos zu monetarisieren, ihm fast die Freude am Fotografieren genommen hätten. Er freut sich über Hinweise, wo seine Fotos verwendet wurden!

Hier finden Sie die Fotos von William Warby bei flickr.

Eigene Fotos

Im eigenen Fotoapparat oder Smartphone schlummern oft gut verwendbare Fotos für Buchcover – nur eignen sie sich nicht immer für alle Genres. Ob es sinnvoll ist, für den Polizeikrimi einen Sonnenuntergang in Mallorca zu verwenden oder für Fantasy das sehr beliebte „Waldstück“, sei dahingestellt. Es könnte eine gute Idee sein, bei der Motivsuche vor allem auf Details und Gegenstände zu achten, die auf ersten Blick erkennbar sind.

Beachten Sie bei eigenen Fotos diese Punkte:

  • Landschaftsbilder wirken nur im Groß- und Querformat beeindruckend – dazu gehören im besonderen Maße auch Fotos von und in Wäldern.
  • Lustige Schnappschüsse vom Urlaub eigenen sich meist besser für den Diaabend mit Freunden, als für das eigene Buchcover.
  • Bei der Verwendung von eigenen Fotos ist stets darauf zu achten, dass es sich bei einem eBook-Cover um eine „kommerzielle Nutzung“ handelt. Viele Sehenswürdigkeiten wie etwa Bauwerke und Kunstgegenstände behalten sich die Rechte kommerzieller Verwertung vor und dürfen nur zur privaten Nutzung fotografiert werden.
  • Ebenso gilt in Europa der Begriff des „öffentlichen Raumes“. Fotografieren Sie ein Gebäude von einem „nichtöffentlichen Punkt“ aus (etwa einem Hinterhof), dann gilt das als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
  • Sind auf einem Foto Gesichter zu erkennen, so muss für eine kommerzielle Nutzung das schriftliche Einverständnis der fotografierten Personen eingeholt werden – sonst sind die Persönlichkeitsrechte verletzt.

Bedenken Sie: Der Begriff „kommerzielle Nutzung“ gilt natürlich auch dann, wenn Ihr Buch unbeachtet im Shop liegt. Nur wird es wahrscheinlich niemand merken. Sollte Ihr Buch erfolgreich verkaufen und damit sichtbar werden (und das ist ja das Ziel Ihrer Bemühungen), wird ein Bruch der Urheber- und Persönlichkeitsrechte umso deutlicher und kann teuer werden!

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7 comments

  1. Hallo, bin ebenfalls Anfänger. Also Bilder von Fotolia sind dann eher nicht für Ebooks geeignet, oder? Wenn man dann noch ein Partnerprogramm für das Ebook anlegen möchte, schon gar nicht, oder?

    Danke für die Anregungen.
    Daniel

    • Wenn das eBook pornografisch oder politische Werbung ist, dann dürfen Fotolia Bilder nicht verwendet werden. Ich denke, das gilt auch für viele andere Bildportale. Vor allem sollte man vorsichtig sein, Gesichter zu zeigen, da die betreffenden Modelle ebenfalls Probleme mit bestimmten Inhalten haben dürften. Ansonsten: immer die Bestimmung genau lesen, dann spart man sich danach den Trubel.

  2. Hallo Johannes,

    erstmal vielen Dank für diese tolle Webseite. Sehr, sehr hilfreich für Autoren!
    Eine Frage zu den CC Lizenzen: Bin auf ein Foto gestoßen, bei welchem die Person (also freie Nutzbarkeit) und dann der Kreis (also ursprüngliche Bedingungen) abgebildet ist.
    Das bedeutet, dass ich das Werk offenbar auch kommerziell verwenden kann, aber dann auch das Buchcover unter cc stellen muss?
    Vielen Dank,
    Matthias

  3. Lieber Johannes,

    ich bin E-Book-Anfänger, daher meine Frage: Kann ich denn im Impressum eines E-Books überhaupt Links setzen – um zB auf eine Creative Commons Lizenz zu verweisen? Und wird dann der Bildnachweis nicht sehr sperrig?

    Danke im übrigen für die hilfreichen Informationen!

    Lieben Gruß
    Vanas

  4. Hallo Johannes,

    super Artikel!
    Gerade die Erklärung der einzelnen Symbole war mir sehr hilfreich!

    Gruß,
    Michael

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