Titelschutz: Wenn der gewünschte Buchtitel vergeben ist – was tun?

Schon zu Beginn der Idee zu meinem Thailand-Roman war mir klar, welchen Titel er tragen soll: „One Night in Bangkok“. Doch dieser Titel ist schon bei einem bekannten Song verwendet worden. (Ein Gastbeitrag von Elke Becker)

Darf ich den Titel einfach nehmen, auch wenn der Inhalt nichts mit dem Liedthema zu tun hat? Natürlich nicht, schon gleich gar nicht, wenn er so bekannt ist!

„One Night in Bangkok“ ist ein Song aus dem Musical „Chess“ von den ABBA-Legenden Björn Ulvaeus und Benny Andersson; interpretiert von Murray Head war der Song 1984/85 zwanzig Wochen lang Platz 1 in den deutschen Single-Charts und wurde mit einer Goldenen Schallplatte ausgezeichnet.

Aber ich wollte diesen Titel für meinen neuen Roman haben!

Also habe ich erst nachgesehen, wie es sich mit dem Titel verhält. Bei der Deutschen Nationalbibliothek kann man prüfen, was im medialen Bereich unter dem Titel aufgelistet wird. In meinem Fall waren es die Musiktitel. Doch wer hielt die Rechte daran? Das ließ sich dort nicht feststellen. Es gab zu viele Coverversionen anderer Interpreten.

Der Weg zum Ziel war etwas länger …

1. Ich habe den Interpreten in den USA angeschrieben, und detailliert erklärt, worin es in meinem Roman gehen würde und angefragt, ob ich den Titel verwenden dürfe. Über seine Homepage ging die Kontaktaufnahme schnell, selbst die Antwort erhielt ich von ihm innerhalb weniger Stunden, mit dem Hinweis, dass die Rechte voraussichtlich bei ABBA lägen, und er schickte mir noch den Namen der amerikanischen Plattenfirma mit.

2. Ich habe die Plattenfirma angemailt, doch die fühlte sich für Europa nicht zuständig. Trotzdem sollte ich einen detaillierten Fragebogen ausfüllen, den ich anschließend zurück zur Plattenfirma in den USA und an eine UK-Filiale schicken sollte. Dort fühlte man sich jedoch auch nicht zuständig und sie fragten in Schweden an (auch wenn die Rechte nicht mehr bei ABBA liegen, sondern zwischenzeitlich bei der Plattenfirma). Die schickten mir dann einen Link der Filiale in Deutschland.

3. Ich habe in Deutschland mehrere Lizenzabteilungen angeschrieben, da auch dort die Zuständigkeiten sehr breit gefächert waren. Auch intern wurde es wohl hin- und hergeschickt, und ich fürchtete schon, dass es bei so viel Aufwand entsprechend teuer werden könnte, wenn ich den Buchtitel verwenden wollte.

4. Ich überlegte mir also einen Alternativtitel und wartete weiter ab: 3 Wochen hörte ich nichts mehr, obwohl der Mailwechsel zu Beginn recht schnell war.

Als ich mich dann schon, etwas unglücklich, mit dem Alternativtitel angefreundet hatte, bekam ich eine Mail der deutschen Lizenzabteilung, dass ich den Titel unter den von mir angegebenen Umständen (also kein Textauszug aus dem Lied und kein Bezug zum CHESS-Musical) benutzen dürfe und sie keine Copyright-Ansprüche an mich stellen würden, wenn ich nur „One Night in Bangkok“ benutze, da der Titel doch sehr allgemein und nur begrenzt schützbar sei. Er verwies aber auch auf ein Gerichtsurteil des BGH von 1951 (Mickey Mouse Entscheidung), das in der juristischen Lehre sehr umstritten ist, wann Wortbildungen zum Sprachwerk werden und urheberrechtlichen Schutz genießen.

Man sollte sich also unbedingt die Genehmigung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein, denn andere Unternehmen können so etwas durchaus auch anders bewerten!

Das Beste an dem ganzen Vorgang ist: Es kostete mich bis auf einige Mails und etwas Zeit gar nichts.


Der Aufwand hat sich gelohnt, wenn es auch zeitintensiv war. Man sollte sich also frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.
Nach der Genehmigung sollte man in Deutschland Titelschutz für den Roman beantragen, damit der Titel dann auch tatsächlich für einen selbst zur Verfügung steht, denn öfter, als man annehmen möchte, haben unterschiedliche Menschen die gleiche Idee! Günstigster Anbieter in Deutschland ist da zur Zeit der Titelschutzanzeiger bei Buchmarkt.de.

Wenn man zu lange abwartet, kann man im Vorfeld auch keine Werbung für den Roman machen, da der Titel unsicher ist, was für die Bewerbung des Romans natürlich ungünstig ist.

Also keine Scheu vor großen Titeln 😉 Fragen kostet manchmal nämlich wirklich nichts!

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3 comments

  1. Sehr interessanter Artikel. Ich hätte noch eine Frage dazu. Wie sieht es aus, wenn ich den Titel übersetzen würde. Also zum Beispiel ein spanisches Lied und ich übersetze den Titel ins Englische. Darf ich den ungefragt nutzen?

    Viele Grüße und schon mal vorab vielen Dank.

    Silvia

  2. Danke für den Artikel. Er ist sehr interessant und aufschlußreich.

    Viele Grüße

    Susanne

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